In der türkischen Metropole hat am Dienstag der Prozess gegen die mutmaßlich für die Tragödie Verantwortlichen begonnen. Ihnen wird vorgeworfen, durch den unsachgemäßen Einsatz eines hochgiftigen Pestizids den Tod einer vierköpfigen deutsch-türkischen Familie verursacht zu haben.
Die Angeklagten – darunter der Hotelbesitzer, weitere Hotelmitarbeiter und Mitarbeiter einer Schädlingsbekämpfungsfirma – stehen vor dem 30. Schwurgericht in Istanbul. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen "bewusste fahrlässige Tötung" mehrerer Personen vor und fordert Haftstrafen von bis zu 22,5 Jahren.
Hintergründe des tragischen Falls
Die Familie Böcek aus Hamburg – Vater, Mutter und die beiden sechs und drei Jahre alten Kinder – war am 9. November 2025 zu einem Urlaub in Istanbul eingetroffen. Sie hatte im Harbour Suites Old City Hotel im historischen Stadtteil Fatih Quartier bezogen.
Am 12. November 2025 erkrankten alle vier Familienmitglieder schwer, mit Symptomen wie Übelkeit, Erbrechen und Atemnot. Sie wurden in ein Krankenhaus gebracht, wo sie in den folgenden Tagen verstarben. Zunächst hatten Ermittler eine Lebensmittelvergiftung vermutet.
Ein Gutachten der Gerichtsmedizin ergab jedoch, dass die Todesursache eine Vergiftung durch Phosphingas war. Dieses hochtoxische Gas entsteht beim Einsatz von aluminiumphosphidhaltigen Präparaten gegen Bettwanzen und andere Schädlinge. Das Mittel war offenbar in oder nahe dem Zimmer der Familie eingesetzt worden; das Gas konnte über die Lüftungsanlage in den Wohnbereich gelangen.
Die Familie hatte sich nach ersten Symptomen zunächst erholt und war entlassen worden, bevor sich der Zustand dramatisch verschlechterte. Zwei weitere Hotelgäste erkrankten ebenfalls, überlebten aber.
Weitere Fälle und Kontext in der Türkei
Der Fall der Familie Böcek ist kein Einzelfall. In der Türkei kommt es immer wieder zu Vorfällen im Zusammenhang mit unsachgemäßer Schädlingsbekämpfung in Hotels und Wohngebäuden. Kritiker bemängeln, dass verbotene oder stark regulierte Pestizide teils ohne ausreichende Zulassung, fachkundige Anwendung oder notwendige Sicherheitsvorkehrungen eingesetzt werden.
Experten weisen darauf hin, dass aluminiumphosphidhaltige Mittel in vielen Ländern nur von zertifizierten Fachkräften und unter strengen Auflagen verwendet werden dürfen. In der Türkei existieren zwar entsprechende Vorschriften, doch deren Einhaltung wird in manchen Betrieben offenbar unzureichend kontrolliert.
Die Angeklagten haben die Vorwürfe in der ersten Verhandlung weitgehend zurückgewiesen. Der Hotelbesitzer erklärte laut türkischen Medienberichten, er glaube nicht, dass der Tod der Familie mit der Insektizidbehandlung zusammenhänge. Ein weiterer Beschuldigter verwies darauf, dass er von der Aufhebung der Zulassung der verwendeten Firma nichts gewusst habe.
Das Gericht entschied in der ersten Sitzung, einen der Angeklagten – den Rezeptionisten – auf freien Fuß zu setzen, während die übrigen in Untersuchungshaft bleiben. Der Prozess wird fortgesetzt.
Der Fall hat in Deutschland und der Türkei großes Aufsehen erregt und Fragen zur Sicherheit ausländischer Touristen sowie zu den Standards in der Hotellerie aufgeworfen. Die Hinterbliebenen, darunter der Großvater Yilmaz Böcek, fordern eine lückenlose Aufklärung und die maximale Bestrafung der Verantwortlichen.
Die türkischen Behörden haben nach dem Vorfall das betroffene Hotel vorübergehend versiegelt und weitere Ermittlungen eingeleitet.
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