Europäische Regierungen erwägen, privaten Betreibern kritischer Infrastrukturen das Recht einzuräumen, Drohnen eigenständig abzuwehren oder abzuschießen. Damit reagieren sie auf wachsende Sorgen vor sogenannten hybriden Angriffen sowie auf Forderungen aus der Wirtschaft nach besseren Schutzmöglichkeiten. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
Bislang waren solche Befugnisse traditionell dem Militär beziehungsweise staatlichen Sicherheitskräften vorbehalten. Nun fordern private und staatliche Betreiber kritischer Infrastruktur – darunter Energie- und Versorgungsunternehmen – von den Behörden die Erlaubnis, Drohnen selbstständig abzuwehren.
Die wiederholten Warnungen europäischer Politiker vor "hybriden Bedrohungen aus Moskau" haben die Unternehmen dazu veranlasst, die Anschaffung entsprechender Abwehrsysteme ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Reuters schreibt:
"Potenzielle Abnehmer solcher Technologien wie Systeme zur elektronischen Kampfführung und Abfangdrohnen sind längst nicht mehr nur Regierungen, Polizei und Streitkräfte, sondern auch Unternehmen."
Christian Ruby, Generalsekretär des europäischen Energieverbands Eurelectric, warnte vor möglichen Folgen für die Energieversorgung:
"Es besteht die theoretische, aber zunehmend auch praktische Möglichkeit, dass es in diesem Winter infolge hybrider Angriffe zu Ausfällen bei der Wärmeversorgung kommen könnte."
Frankreich schafft rechtliche Grundlagen
In Frankreich wurden bereits die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. So verabschiedete das Parlament im August ein Gesetz, das es zugelassenen Betreibern kritischer Infrastruktur erlaubt, Drohnen in der Nähe speziell ausgewiesener, gefährdeter Einrichtungen aufzuspüren, zu stören und abzuschießen. Die Liste der geschützten Objekte soll schrittweise erweitert werden. Bis zum Jahr 2027 sollen mehr Unternehmen, die eine besondere Bedeutung haben, mit Systemen zur Drohnenabwehr ausgestattet werden.
Auch Deutschland prüft eine Ausweitung der Befugnisse. Das Bundesinnenministerium überarbeitet derzeit die Rechtslage, um die Rolle privater Unternehmen bei aktiven Schutzmaßnahmen zu klären. Bislang liegt die Drohnenabwehr in Deutschland ausschließlich in der Zuständigkeit der Polizei. In Berlin räumt man jedoch ein, dass der Staat nicht jedes Objekt kritischer Infrastruktur eigenständig schützen kann. Deshalb wird erwogen, auch privaten Unternehmen entsprechende Aufgaben zu übertragen.
Österreich kündigte im September ebenfalls an, großen Energieunternehmen vergleichbare Befugnisse einräumen zu wollen. In Polen dürfen bestimmte Sicherheitseinheiten von Infrastrukturbetreibern bereits die Kontrolle über Drohnen übernehmen.
Unternehmen fürchten rechtliche Konsequenzen
Die geplante Ausweitung der Befugnisse wirft allerdings erhebliche rechtliche Fragen auf. Die Unternehmen möchten insbesondere wissen, wer einen Drohnenabschuss anordnen darf und wer für mögliche Schäden haftet, die bei der Abwehr entstehen. Dazu zählen auch Schäden am Boden, etwa wenn eine abgeschossene Drohne auf Gebäude oder andere Anlagen stürzt.
Einige Betreiber betonen, dass sie in den vergangenen Jahren vor allem in die Widerstandsfähigkeit ihrer Anlagen investiert haben. Ihr Ziel sei es gewesen, den Betrieb nach einem Notfall möglichst schnell wiederherzustellen. Auf die unmittelbare Abwehr von Angriffen seien sie hingegen nicht vorbereitet gewesen.
Zudem wollen manche Unternehmen die Verantwortung für solche Einsätze nicht selbst übernehmen. Sie ziehen es vor, sich "auf die Profis zu verlassen" – also auf Polizei und Streitkräfte. Branchenvertreter warnen deshalb vor den weitreichenden Folgen einer möglichen Gesetzesänderung. Sie erklären:
"Jeder Versuch, Betreibern von Versorgungsunternehmen solche Befugnisse einzuräumen, wäre eine äußerst weitreichende Änderung, die eine sorgfältige rechtliche Prüfung erfordert."
Die Debatte zeigt, dass es den europäischen Staaten nicht nur um die technische Ausstattung zum Schutz kritischer Infrastruktur geht. Sie müssen auch klären, unter welchen Voraussetzungen private Unternehmen Gewalt gegen Drohnen einsetzen dürfen und wie sich die Zuständigkeiten zwischen Wirtschaft, Polizei und Militär künftig verteilen sollen.
Weitere Entwicklungen in Europa
Auch auf europäischer Ebene werden Maßnahmen zur Drohnenabwehr vorangetrieben. So erhielt Finnland in der vergangenen Woche 32 Millionen Euro von der EU, um gegen unbemannte Fluggeräte vorzugehen.
Russland verstärkt unterdessen ebenfalls den Schutz kritischer Infrastruktur. Im Sommer schuf die russische Regierung eine Unterkommission für deren Sicherheit. Präsident Wladimir Putin unterzeichnete zudem einen Erlass, der Regeln für den Schutz kritischer Infrastruktur vor Drohnenangriffen festlegt.
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