Entwurf für neues Heizgesetz beschlossen

Es war mit Sicherheit das verhassteste Gesetz der letzten Bundesregierung, das Habecksche Heizgesetz. Und es war eine der großen Zusagen der neuen Koalition, dieses Gesetz zumindest zu ändern. Jetzt liegt der Kabinettsentwurf vor.

Die Bundesregierung hat den Entwurf für die Änderungen an Robert Habecks berüchtigtem Heizgesetz beschlossen und das Ganze vorsichtshalber gleich mit einem neuen Namen versehen: Gebäudemodernisierungsgesetz. Auch wenn die Textgrundlage weitgehend noch immer das alte Gesetz ist, das bedenkenlos eines der am schlechtesten verfassten Gesetze der deutschen Geschichte genannt werden kann, wären zwei wichtige Punkte mit diesen Änderungen vom Tisch.

Der Erste ist die Pflicht, nach 30 Jahren die Heizung auszutauschen, auch wenn die alte noch voll funktionsfähig ist. Sie stand in den Paragrafen 71 bis 73, die komplett gestrichen werden. Die Beschreibung der unterschiedlichen Arten erlaubter Heizanlagen findet sich nun in den Paragrafen 42 bis 45. Danach sind auch Gas- und Ölheizungen weiterhin erlaubt, auch Holzheizungen, deren Verbot gerade in ländlichen Gegenden für Unmut sorgte. Allerdings sollen in diesen Fällen ab 2029 schrittweise Biomethan, Bioöl oder biogenes Flüssiggas sowie vergleichbare biogene Energieträger hinzugefügt werden.

Der zweite wichtige Schritt ist die Übernahme europaweit einheitlicher Energieausweise. Das ist wichtig im Zusammenhang mit den Gebäuderenovierungsvorgaben der EU, die bisher in Deutschland deshalb extreme Folgen gehabt hätten, weil die Werte für die einzelnen Kategorien von bisher H bis A+ weitaus strenger waren als in anderen EU-Ländern, das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei Wärmedämmungsmaßnahmen aber umso ungünstiger wird, je stärker gedämmt wird. Im Endergebnis hätten nach den alten Einstufungen in Deutschland Gebäude nach der EU-Vorgabe für unbewohnbar erklärt werden müssen, die in Nachbarländern noch in einer der besseren Kategorien geführt würden. Auch in Bezug auf die Förderfähigkeit von Modernisierungsmaßnahmen ist das eine wichtige Änderung. Allerdings wird der einheitliche Energieausweis in Deutschland mit Verzögerung in Kraft treten: In anderen EU-Ländern ändert er sich bereits im Mai 2026, in Deutschland erst, wenn das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet ist.

Wenn eine neue Heizung eingebaut wird, die mit Gas, Heizöl oder LNG betrieben wird (was zuvor untersagt war), werden die zusätzlichen Kosten bei CO₂-Steuer und Gasnetzentgelt je zur Hälfte vom Mieter und vom Vermieter getragen. Gleiches gilt für die Kosten der ab 2029 schrittweise zugefügten biogenen Brennstoffe. Ob das letztlich tatsächlich dazu führt, dass die Belastung der Mieter sinkt, oder ob stattdessen dann nicht die Miete stärker steigt, wird sich zeigen.

Die Bundesbauministerin preist den Entwurf als "einfacher, technologieoffener und flexibler". Die Bundeswirtschaftsministerin sprach von "weniger Ideologie, mehr Pragmatismus, mehr Planungssicherheit".

Es bleiben nach wie vor Zweifel, etwa, ob die erwähnten biogenen Brennstoffe überhaupt im angenommenen Ausmaß zur Verfügung stehen werden ‒ an diesem Punkt scheiterten schon die Wasserstofffantasien der Vorgängerregierung. Aber zumindest entfällt der Zwang zum Heizungstausch, und durch die Öffnung bei der Heizungstechnik könnte auch die Katastrophe abgewendet werden, die die alte Regelung bei der Bewertung älterer Immobilien auszulösen drohte.

2030 soll eine Evaluierung "im Hinblick auf die Klimaneutralität 2045" erfolgen. Bis dahin könnte sich rund um die Klimaerzählung noch eine ganze Menge ändern. Dann erweisen sich womöglich noch weitere Maßnahmen als überflüssig und schädlich.

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