"Politiker besser schützen" – HateAid-Chefin fordert als Spiegel-Gastautorin mehr Verständnis

Nach einem jüngsten werbewirksamen Auftritt im ZDF darf eine der Geschäftsführerinnen der "gemeinnützigen Organisation HateAid" im Spiegel ihre Sorgen und Nöte schildern, ausgehend von der möglichen Gefahr, zukünftig im Bundesförderprogramm "Demokratie leben" finanziell nicht mehr berücksichtig zu werden.

HateAid-Co-Chefin Josephine Ballon darf als Spiegel-Gastautorin behaupten, dass es mit Blick auf die Diskussionen rund um den Paragrafen 188 StGB den "Sonderstatus, den der Begriff 'Majestätsbeleidigung' suggeriert, faktisch nicht gibt." Im Jahr 2018 wurde die "gemeinnützigen Organisation" gegründet, die aktuell ihren Arbeitsschwerpunkt laut aktuellem Spiegel-Artikel (Bezahlschranke) "als Sachverständige im Bundestag sowie im Europäischen Parlament" findet, dies zu "Fragen der Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet und geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt".

Im April wurde bekannt, dass die Bundesregierung ihr Förderprogramm "Demokratie leben" finanziell neu ausrichten wird. Dabei droht wohl nun, dass den "HateAid"-Unterstützten für ihr "zivilgesellschaftliches Engagement" existentielles Geld gestrichen werden könnte. Die Organisation ist seit ihrer Gründung nachweislich über Jahre mit Steuergeldern in Millionenhöhe im Dasein gesichert und unterstützt worden. 

Nun verkündete das verantwortliche Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), dass die Finanzierungen für Fördermitglieder eines Demokratie-Programms auslaufen werden und sich geförderte Organisationen erneut bewerben müssen.

Für Schlagzeilen zum Ende des Vorjahres sorgten die beiden Geschäftsführerinnen von HateAid, Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg, als sie mit einem Einreiseverbot in die USA belegt wurden (RT DE berichtete). Nach Auffassung der Vereinigten Staaten handelt es sich bei Ballon und von Hodenberg um radikale Aktivistinnen, die Zensurmaßnahmen durchführen und deren Aktivitäten sich gegen die Demokratie sowie die Grundsätze der Meinungsfreiheit richten (RT DE berichtete). 

Im April dieses Jahres präsentierten sich die HateAid-Chefinnen im ZDF bei ihrem Kollegen im Geiste Jan Böhmermann, um die angekündigte Neuausrichtung des Förderprogramms "Demokratie leben" unmissverständlich scharf zu kritisierten. Rund acht Wochen später erhält Co-Chefin Josephine Ballon nun seitens der Spiegel-Redaktion die prominente Chance, sich weiter als Gralshüterin der Demokratie-Rettung in Erinnerung zu bringen, um wie folgt auf X vorab beworben zu werden:

"Strafbefehle wegen Politikerbeleidigungen wie 'Lügenfritz' gelten oft als überzogen, der betreffende Paragraf steht deshalb in der Kritik. Doch im Kern schützt er die Demokratie."

Ballon erklärt einleitend, dass der Paragraf 188 StGB "in letzter Zeit vor allem durch Einzelfälle Schlagzeilen gemacht hat, die es nie hätte geben dürfen." Die medial prominentesten Fälle rund um die Causae "Schwachkopf" und "Lügenfritz" hätten laut Wahrnehmung der Gastautorin dem Paragrafen "den Ruf eines Maulkorbs für Bürger eingebracht." Daraus hätte sich die Realität ergeben, dass "schnell geschlussfolgert wird, wir seien mit der Strafverfolgung von Hasskriminalität insgesamt übers Ziel hinausgeschossen und sollten die Bemühungen umgehend wieder zurückfahren." Dieser gesellschaftlichen Wahrnehmung widerspricht Ballon nachdrücklich. Zum Thema der juristischen Feinheiten führt sie weiter aus:

"Zunächst einmal die Rechtslage: Beleidigung bliebe strafbar, auch ohne Paragraf 188 StGB. Denn wer Politiker beschimpft, bei dem greift weiterhin die Beleidigung gemäß Paragraf 185 StGB. Die Norm gilt nicht nur für Personen des öffentlichen Lebens, sondern auch bei Beleidigungen gegen Nachbarn, Kollegen oder alle anderen Menschen – denn ja: Auch Politiker sind Menschen."

"In der Regel" würde es auch weiterhin bei beiden Paragrafen nach entsprechenden Anzeigen bei einer Geldstrafe bleiben. Dass inzwischen nachweislich ein enger kooperativer Kontakt und reger Austausch zwischen der Politik und exenplarisch HateAid als Geschäftsmodell existiert, ausgehend von "anmaßenden" und demnach justiziablen recherchierten Veröffentlichungen in den sozialen Medien, wird dabei in dem Artikel nicht thematisiert. Ballon erklärt demgegenüber:

"Die Norm rüttelt nicht daran, dass sich Politiker auch scharf kritisieren lassen müssen. Den Sonderstatus, den der Begriff 'Majestätsbeleidigung' suggeriert, den gibt es faktisch nicht. Die größte Verbesserung, die der Paragraf 188 StGB für politisch Engagierte gebracht hat, liegt hingegen bei der Verfolgung."

Die HateAid-Fachfrau erklärt wörtlich weiter, dass der Paragraf eine Strafverfolgung "auch ohne persönlichen Strafantrag der betroffenen Person ermöglicht, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt" – und damit bewirbt sie das für sie gewinnbringende Unternehmen indirekt. Das Geschäftsmodell wird dabei unter anderem wie folgt als "demokratiestützende" Errungenschaft weiter angepriesen:

"Ein zentrales Detail, denn früher konnten selbst die schlimmsten öffentlichen Beleidigungen gegen Politiker, egal wie rassistisch, gewaltvoll, frauenfeindlich, homophob oder antisemitisch sie waren, nur dann verfolgt werden, wenn Betroffene persönlich einen Antrag hierauf stellten."

Nachweislich klagten Politiker in den zurückliegenden Jahren sehr oft erst auch nach entsprechenden Anfragen und Hinweisen durch "Rechercheportale" oder Organisationen "gegen Hass und Hetze" (RT DE berichtete). Ballon erklärt dazu, ihr Unternehmen erneut verdeckt als notwendig ins Spiel bringend:

"Im Kern geht es bei Paragraf 188 StGB nämlich um etwas anderes: um den Schutz des politischen Prozesses und der Demokratie. Denn Fakt ist, dass diejenigen, die politische Ämter freiwillig übernehmen und die Demokratie am Laufen halten, immer öfter darüber nachdenken, aufzuhören. Weil sie den Hass nicht mehr aushalten."

Ohne den Referenzhinweis, dass die Grünen-Politikerin Renate Künast im "HateAid-Beirat" sitzt, wird exemplarisch im Gastartikel ein "Fall Künast" aus dem Jahr 2019 vorgestellt. Im HateAid-Beirat sitzen zudem der "Volksverpetzer"-Rechtsanwalt Chan-jo Jun sowie die ehemalige Bundesministerin für Justiz, Brigitte Zypries.

Selbstverständlich sei für Ballon "nicht jede Beleidigung von Personen des politischen Lebens gleich demokratiegefährdend" und die zuständigen Behörden müssten ihn daher "restriktiv anwenden". Auf "die Verfolgung von Hasskriminalität spezialisierte Stellen" würden aber parallel zur Justiz wichtige, also der Demokratie dienliche und nützliche Arbeit in der Aufdeckung und vor allem Defintion liefern:

"Denn die erhebliche Beeinträchtigung des öffentlichen Wirkens setzt voraus, dass es sich nicht um eine geringfügige Beleidigung handeln darf."

Einen einzigen Paragrafen dürfe die Gesellschaft daher "nicht zum Sündenbock machen", da dies zwar "politisch gut klingt, die Probleme aber nicht löst." Ein funktionierender Rechtsstaat zeige sich nicht daran, "dass seine ausführenden Kräfte keine Fehlentscheidungen treffen", sondern "dass er Fehler korrigiert und aus ihnen lernt."

Die demnach gesellschaftliche "Freiheit, Politiker auch scharf zu kritisieren, ist damit gewährleistet", jedoch würde sie da auch weiterhin mithilfe von HateAid dort enden, "wo gezielte Herabwürdigung und Entmenschlichung beginnen."

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