Patientenakten: Koalition will Betriebsärzten weitreichenden Zugriff ermöglichen

Betriebsärzten ist es derzeit untersagt, ohne Zustimmung des Arbeitnehmers Einblick in die elektronische Patientenakte (ePA) samt aller Zusatzinformationen zu erhalten. Laut den Plänen der Koalition soll das "Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen" diesen Datenschutz nun beenden.

Der Tagesspiegel (Bezahlschranke) verweist auf bislang unbekannte Risiken für den digitalen Persönlichkeitsschutz von Arbeitnehmern gegenüber Betriebsärzten. Letztere sollen nach den Plänen von CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken beim Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) zeitnah keine Rücksicht mehr auf die bislang erforderliche Zustimmung der Beschäftigten nehmen müssen.

Das "Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen" (GeDiG) befindet sich laut Informationen auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) im Stadium des "laufenden Verfahrens". Im Vorjahr haben die gesetzlichen Krankenkassen in Zusammenarbeit mit Lobbyverbänden für rund 70 Millionen Versicherte elektronische Patientenakten eingerichtet.

Im Mai 2025 ging nach 20 Jahren Planung und Vorbereitung die elektronische Patientenakte (ePA) offiziell an den Start (RT DE berichtete). Obwohl laut einer Bild-Umfrage "94 Prozent" der gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) kennen, würden nach dem Stand vom Februar 2026 "satte 71 Prozent ihre Akte nicht aktiv verwalten". Laut Schätzungen hätten zuvor rund sieben Prozent der Deutschen bei ihren jeweiligen Krankenkassen der Einrichtung ihrer ePA widersprochen.

Der Tagesspiegel-Artikel erinnert daran, dass aktuell "Hausärzte und Therapeuten, Krankenhäuser und Apotheken" offiziell berechtigt sind und damit unkompliziert sowie jederzeit auf die vorliegenden Gesundheitsdaten gesetzlich Versicherter zugreifen können, die in der ePA gespeichert sind.

Betriebsärzten ist dieser Zugriff bislang allerdings untersagt. So dürfen sie nur dann Einsicht in die ePA nehmen, "soweit die Versicherten hierzu ihre Einwilligung erteilt haben", wie es in der entsprechenden Regelung im Fünften Sozialgesetzbuch heißt. Der Referentenentwurf zum "GeDiG" kündigt nun auf Seite 139 im Kleingedruckten weitreichende Änderungen für Beschäftigte an. Dort heißt es:

"Das Einwilligungserfordernis für den Zugriff auf die ePA durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Betriebsärzte wird gestrichen. Zur Vereinheitlichung der Zugriffsverfahren wird auch für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und Betriebsärzte ein grundsätzlicher Zugriff im Rahmen eines Behandlungskontextes nach § 339 gewährt, soweit der Versicherte dem Zugriff durch den Zugriffsberechtigten nicht widerspricht."

Kritiker der BMG-Pläne, insbesondere Interessenvertretungen von Patienten sowie Datenschutzverbände, sehen in den Ankündigungen mehrere drohende Risiken, darunter insbesondere den faktischen Druck zur Offenlegung persönlicher Gesundheitsdaten. 

So könnten sich Beschäftigte künftig gezwungen fühlen, den Zugriff auf ihre ePA zu dulden, da sie persönliche Nachteile befürchten, sollten sie widersprechen. Genannt werden als mögliche Szenarien Nachteile bei Einstellungen, der Arbeitsplatzzuweisung oder der generellen Beurteilung der Arbeitsfähigkeit.

Besondere Risiken zeichnen sich für chronisch kranke oder behinderte Menschen ab. Diese Arbeitnehmergruppen verfügen häufig über umfangreichere und besonders sensible Gesundheitsdaten in der ePA. Kritiker befürchten daher "ein erhöhtes Risiko mittelbarer Benachteiligungen im Arbeitsleben", etwa im Zusammenhang mit Sonderregelungen wie Sonderurlaubstagen oder generellen Auszeiten aufgrund einer Erkrankung oder bestimmter Therapieformen.

Fredi Lang, Leiter der Abteilung Fach- und Berufspolitik beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), kritisierte gegenüber dem Tagesspiegel die Pläne des BMG:

"Das ist eine nachträgliche Zustimmung, die da ins Gesetz hineingeschrieben werden soll. Wer der elektronischen Patientenakte bisher nicht widersprochen hat, konnte nicht ahnen, dass seine Gesundheitsdaten irgendwann an seinem Arbeitsplatz landen."

Dem widersprach Thomas Kraus, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM), der in dem Ministeriumsvorhaben keine Gefahren erkennt, da "die Opt-out-Regelung wesentlich zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Beschäftigten beitragen würde". Der unkomplizierte Zugriff auf ePA-Daten sorge für "eine optimale Betreuung der Beschäftigten", so die Einschätzung des Mediziners.

Stella Merendino, Sprecherin der Linksfraktion für Digitalisierung im Gesundheitswesen, erklärte gegenüber der Tagesspiegel-Redaktion zu weiteren Befürchtungen:

"Auch wenn Arbeitgeber formal keinen Zugriff auf die Gesundheitsdaten erhalten, können Beschäftigte Angst vor einer möglichen Weitergabe haben oder sich unter Druck gesetzt fühlen, einem Zugriff nicht zu widersprechen."

Der stellvertretende gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Matthias Mieves, gab zu Protokoll: "Im Arbeitsverhältnis gibt es andere Abhängigkeiten und andere Sensibilitäten. Das muss man sehr ernst nehmen."

Zunächst müssen die Pläne des BMG vom Bundeskabinett beschlossen werden. Anschließend durchläuft der Entwurf das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag. Letztlich "entscheiden also die Abgeordneten, ob sie das Vorhaben mittragen oder nicht", fasst der Tagesspiegel das weitere Prozedere zusammen.

Die Krankenkasse legt automatisch für jede versicherte Person eine ePA an, sofern diese nicht zuvor widersprochen hat. Die Daten können auf dem Smartphone über die ePA-App der jeweiligen Krankenkasse eingesehen und verwaltet werden.

Mehr zum Thema ‒ Gesundheitsreform: Geplant sind schmerzhafte Kürzungen im Krankheitsfall