In Niedersachsen wurde im April zu genau diesem Zweck extra das Kommunalwahlgesetz geändert: Im Landkreis Friesland hat der Wahlausschuss am Dienstag beschlossen, den Kandidaten der AfD für das Amt des Landrats, den Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, nicht zur Wahl zuzulassen. Begründet wird das damit, dass er Mitglied der AfD sei und die AfD in Niedersachsen als "gesichert rechtsextrem" gelte.
Geregelt hatte das der niedersächsische Landtag im Paragraf 45d (7), in dem eine Abfrage der Kommunalaufsicht beim Verfassungsschutz möglich ist, sofern der Wahlausschuss Zweifel an der Verfassungstreue eines Kandidaten hegt. In diesem Fall gab dann das Innenministerium dem Wahlausschuss die Empfehlung, die Kandidatur abzulehnen, was dieser dann mit fünf zu einer Stimmen auch tat.
Problematisch ist diese Vorschrift unter anderem, weil die Kommunalaufsicht und die Aufsicht über das Landesamt für Verfassungsschutz bei ein und demselben Ministerium liegen, dem Innenministerium, das dem Verfassungsschutz gegenüber weisungsbefugt ist. Was bedeutet: Im Kern kann sich das Innenministerium in seiner Eigenschaft als Kommunalaufsicht beim Innenministerium in seiner Eigenschaft als Weisungsbefugter gegenüber dem Landesamt das Ergebnis bestellen, das es wünscht.
Der Kandidat, der abgelehnt wurde, ist der ehemalige bayrische AfD-Vorsitzende und jetzige Bundestagsabgeordnete Martin Sichert. Er hat eine politisch bewegte Vergangenheit – in der Jugend bei den Jungen Liberalen, dann bei der SPD und bis zum Jahr 2012, als er zur AfD wechselte, wieder bei der FDP. Seit dem Jahr 2017 ist er Bundestagsabgeordneter; in den Jahren von 2017 bis 2019 war er Landesvorsitzender der AfD in Bayern, dann zog er nach Niedersachsen um. Aktuell ist er gesundheitspolitischer Sprecher der AfD im Bundestag.
Der genaue Text der Antwort des niedersächsischen Innenministeriums ist nicht öffentlich; der NDR schreibt aber dennoch, dass ihm das Votum vorliege. "Zunächst habe eine verharmlosende Aussage zum Nationalsozialismus festgestellt werden können. Auch sei bei Sichert ein ethnopluralistisches Weltbild erkennbar, heißt es in dem Votum weiter. Der Ethnopluralismus sei das zentrale Konzept der verfassungsschutzrelevanten sogenannten Neuen Rechten. Zudem könne bei ihm eine Migranten-, Asyl- und Fremdenfeindlichkeit beziehungsweise eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vermutet werden."
Dabei handelt es sich in Summe wohl um Aussagen, die nicht strafbar sind, sonst wäre das mit Sicherheit erwähnt worden. Der Ausschluss beruht also auf der Mitgliedschaft in eben jener legalen Partei, für die Sichert als Kandidat antritt, und einer Reihe von der Meinungsfreiheit gedeckter Aussagen, die in Summe nur deshalb als Begründung genutzt werden können, weil der niedersächsische Landtag dem Innenministerium einen Paragrafen geschrieben hat, der ihm die Verfügungsgewalt über die Kandidatenauswahl bei Kommunalwahlen zugesteht.
Sichert hat angekündigt, gegen die Entscheidung zu klagen. Das wird für die Landratswahlen, die am 13. September stattfinden, nichts mehr nützen – eine Klage ist erst nach der Wahl möglich. Angesichts des Verfahrens um eine Neuauszählung der Bundestagswahl, das immer noch nicht abgeschlossen ist, eine Angelegenheit, die bis zu einer Klärung durchaus mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Bis dahin steht zu befürchten, dass ähnliche Manöver noch an anderen Orten genutzt werden.
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