Wie der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) am Montag mitteilte, unterstützen über 1.000 Juristen die Forderung nach Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht. "Das Grundgesetz gibt uns mit dem Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 GG ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss", erklärte die RAV-Vorsitzende Angela Furmaniak.
Für Juristen sei es eine Pflicht, sich "für die Menschenwürde aller Menschen" einzusetzen. "Dazu gehört, dass wir eine Partei wie die AfD, die zentralen Grundwerten unserer Verfassung widerspricht, entschieden bekämpfen", so Furmaniak. Sie ist Mitinitiatorin eines Aufrufs zu einem AfD-Verbotsverfahren. Der Appell an die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten wurde den Angaben zufolge inzwischen von 1.051 Juristen unterzeichnet, die sich aus Anwälten, Richtern, Staatsanwälten, Juristen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie Rechtsreferendaren zusammensetzen.
In dem bereits Mitte Juli veröffentlichten Appell bezieht sich der RAV auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), dessen Ergebnis er als "alarmierend" bezeichnet. Das im Juni veröffentlichte Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Politik der AfD verfassungswidrig sei, weil sie gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstoße.
Der RAV betont in seinem Schreiben die "Unabhängigkeit" des Gutachtens. Auch die GFF beschreibt sich selbst als unabhängig. Allerdings geht aus ihrer Liste der institutionellen Zuwendungen hervor, dass es mit dieser Unabhängigkeit nicht weit her ist. Zu den Spendern zählen neben der einflussreichen Bertelsmann-Stiftung auch die omnipräsente Open-Society-Foundations des Soros-Clans.
Die AfD könne "offensichtlich nicht allein mit politischen Mitteln gestellt werden", da sie keine "politische Auseinandersetzung auf dem Boden des Grundgesetzes" führe, heißt es zur Verbotsbegründung in dem RAV-Schreiben.
Während die SPD ein AfD-Verbotsverfahren teils befürwortet, steht die Unionsfraktion dem skeptisch bis ablehnend gegenüber. Ein Parteiverbotsantrag kann vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung gestellt werden. Das Verfahren würde dann vor dem Bundesverfassungsgericht geführt und vermutlich mehrere Jahre dauern.
Bundestag und Bundesregierung seien nun aufgefordert, "unverzüglich die notwendigen Schritte für die Stellung eines Antrags an das Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten mit dem Ziel, die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellen zu lassen und damit ein Verbot der Partei zu bewirken", erklärte der RAV. "Die Politik darf sich nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken, sondern muss handeln, bevor es zu spät ist", forderte die RAV-Vorsitzende.
Bereits im Januar 2025 hatte der RAV mit Verweis auf andere Gutachten in einem offenen Brief ein Verbotsverfahren gegen die AfD gefordert. Die Auffassung, es fehlten Belege für eine Verfassungswidrigkeit der AfD, könne "inzwischen nicht mehr seriös vertreten werden", behauptete der RAV damals. Weitere vorbereitende Untersuchungen, wie sie von Bundestagsabgeordneten gefordert werden, seien "nicht notwendig und führen zu Verzögerungen, die unsere Demokratie gefährden". Die Beweislage sei "erdrückend", weshalb ein Gutachten des Verfassungsschutzes "ebenfalls nicht notwendig" sei. "Die Belege aus offenen Quellen zeichnen bereits ein eindeutiges Bild", argumentierte der RAV.
Auf offenen Quellen basiert auch das GFF-Gutachten, bei dem laut RAV "mehr als drei Millionen Datenpunkte (Programme, Parlamentsdokumente, Pressemitteilungen und Social-Media-Posts) ausgewertet" wurden. "Über 2.500 Belege tragen das Ergebnis des Gutachtens", fasst der RAV zusammen. Also nicht einmal jeder tausendste "Datenpunkt" lieferte etwas, was die Gesellschaft für Freiheitsrechte als Beleg für eine Verfassungswidrigkeit der AfD interpretieren konnte. Vielleicht ist das auch ein Grund, warum die Rückmeldungen von Bundestagsabgeordneten auf den offenen Brief der RAV laut deren Vorsitzender Furmaniak bislang "sehr überschaubar" ausgefallen sind.
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