Von Rainer Rupp
Fortsetzung von Teil I; Teil II; Teil III; Teil IV; Teil V
Die Anschläge von New York am 11. September 2001 und von Lockerbie am 21. Dezember 1988 waren die bisher größten terroristischen Vorfälle, die von den Vereinigten Staaten untersucht wurden (im Fall von Lockerbie in enger Partnerschaft mit Großbritannien). Bei dem Terroranschlag auf die Boeing von Pan Am, Flugnummer 103, die am 21. Dezember 1988 über dem schottischen Lockerbie von einer Zeitbombe in großer Höhe zerrissen worden befanden sich unter den 270 Toten auch 190 US-Bürger. Unter den 2.977 Toten von 9/11 befanden sich etwa 2.500 US-Bürger.
Beide Untersuchungen unterschieden sich jedoch erheblich in Umfang, Rechtsverfahren und Form des juristischen Vorgehens. Dabei springt ins Auge, dass Lockerbie mit 190 getöteten US-Bürgern viel sorgfältiger untersucht wurde als die Anschläge vom 11. September 2001, bei denen 13-mal so viele amerikanische Staatsbürger starben wie bei Lockerbie.
Im Fall Lockerbie gab es gemeinsame US-britische Bemühungen unter der Leitung des FBI ("Scotbom") und der schottischen Polizei mit Unterstützung anderer Länder. Die Untersuchung stützte sich stark auf forensische Beweise, die akribisch von der Absturzstelle geborgen wurden (Bombenfragmente und andere winzige Details), die schließlich zur Identifizierung des Bombenlegers und seiner Hintermänner führten.
Ganz anders war das in New York. Hier wurde nicht wochenlang nach forensischen Beweisen gesucht. Stattdessen wurde alles, was auf einen anderen Tathergang als die offizielle Version hätte hinweisen können, möglichst schnell entsorgt. Für die US-Regierung und ihre folgsamen Medien standen die Schuldigen ohnehin bereits wenige Stunden nach dem Anschlag fest, nämlich Bin Laden und seine Boeing-Piloten-Lehrlinge, die die Flugzeuge angeblich mithilfe von Teppichmessern gekapert hatten. Warum sollte man da noch weiter nach Schuldigen suchen!?
Im Fall Lockerbie begann vor einem schottischen Sondergericht ein "Inquest"-Verfahren. Ein Inquest ist im britischen Recht eine öffentliche richterliche Untersuchung eines ungeklärten, gewaltsamen oder ungewöhnlichen Todesfalls. Dabei wird ermittelt, wer gestorben ist und wann, wo und auf welche Weise der Tod eintrat. Ein Inquest ist jedoch kein Strafprozess und darf grundsätzlich keine bestimmte Person strafrechtlich schuldig sprechen.
Im Fall Lockerbie folgte dem Inquest darüber hinaus ein echtes Strafverfahren. Zwei Angeklagte standen vor einem nach schottischem Recht (keine Jury, sondern nur drei Richter) urteilenden Gericht in Camp Zeist; der Angeklagte Abdelbaset al-Megrahi wurde verurteilt, Lamin Khalifah Fhimah freigesprochen.
Die 9/11-Kommission war dagegen kein Gericht, sondern ein durch Bundesgesetz geschaffenes unabhängiges, parteiübergreifendes Untersuchungsgremium. Sie sollte die Vorgeschichte und Umstände der Anschläge darstellen und Empfehlungen zur Verhinderung weiterer Anschläge formulieren. Sie konnte Zeugen vernehmen und Dokumente prüfen, aber niemanden anklagen, verurteilen oder bestrafen.
Mit großem Aufwand und noch mehr Medien-Tam-Tam hielt die 9/11-Kommission 19 Tage lang öffentliche Anhörungen ab, hörte sich die Aussagen von etwa 160 Zeugen an, führte mehr als 1.200 Befragungen durch und studierte angeblich Tausende von Dokumenten. Dann publizierte sie einen ausführlichen öffentlichen Bericht, der anschließend in jeder US-Buchhandlung auslag.
Mit diesem riesigen Aufwand war es der George-W.-Bush-Administration gelungen, der breiten Öffentlichkeit eine echte Untersuchung der Hintergründe von 9/11 und der Suche nach den Schuldigen vorzugaukeln. Die Medien wurden nicht müde, die Ermittlungen des FBI, an denen Tausende von Agenten beteiligt waren, als die größten in der Geschichte der Bundespolizei herauszustellen. Dennoch kamen die Aktivitäten der Kommission nicht einmal in die Nähe eines "Inquests" oder eines Verfahrens vor einem Strafgericht. Die Kommission hat nicht einmal die Personen identifiziert, die für das angeblich katastrophale Versagen der US-Geheimdienste verantwortlich waren.
Im Kern besteht der Unterschied zwischen der Aufarbeitung der beiden größten Terroranschläge gegen US-Bürger darin, dass Lockerbie nicht nur untersucht, sondern auch strafgerichtlich verhandelt wurde, und das öffentlich; bei der 9/11-Kommission blieb die zentrale öffentliche Aufarbeitung auf der Ebene einer mit viel Aufwand und Medien-Rummel betrieben Untersuchungskommission, weshalb sie auch mit einer Hollywood-Show vergleichen wurde.
Im Fall Lockerbie fanden die Aussagen der Zeugen unter Eid statt. Ein Hauptmerkmal im Fall Lockerbie war, dass es ein abgeschlossenes, kontradiktorisches Strafverfahren war, in dem Beweise durch Vernehmungen und Kreuzverhöre von vereidigten Zeugen in öffentlicher Sitzung geprüft wurden. Die Richter erließen ein ausführliches schriftliches Urteil, in dem sie ihre Begründung erläuterten, die zu dem förmlichen Schuldspruch für den Angeklagten führten.
Unter dem Strich führten die US-Untersuchungen der 9/11-Anschläge nicht annähernd zu einem gleichwertigen juristischen Abschluss wie im Fall Lockerbie. Deshalb herrscht in den USA unter den Familien der Opfer und unter unabhängigen Wissenschaftlern und Technikern nach wie vor große Unzufriedenheit. Sie fordern endlich eine richtige, strafrechtlich relevante Aufarbeitung von 9/11, die die gesamte Kette von Ereignissen und bekannten forensischen Details in öffentlicher Sitzung untersucht. Dieser sehnliche Wunsch könnte bald in Erfüllung gehen, allerdings nicht in den USA, sondern in Großbritannien.
Wird mit Teil VII fortgesetzt.
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