Oberster Gerichtshof bestätigt zweijährige Haftstrafe gegen René Benko

Der Höchste Gerichtshof hat die Verurteilung des Signa-Gründers in einem zentralen Punkt bestätigt. Damit steht fest, dass die im Herbst 2025 ausgesprochene Strafe wegen der fraglichen Vermögensverschiebung Bestand hat. Benko bleibt vorerst in Untersuchungshaft, während die juristische Aufarbeitung des Signa-Zusammenbruchs weitergeht.

Der gefallene Immobilien-Tycoon René Benko muss die vom Landesgericht Innsbruck verhängte Haftstrafe nun endgültig hinnehmen. Der Oberste Gerichtshof bestätigte am Donnerstag das Urteil im ersten Strafverfahren.

Zudem hob das Höchstgericht den Freispruch in einem weiteren Punkt auf und verwies diesen zur neuerlichen Verhandlung an das Landesgericht Innsbruck zurück.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Überweisung von rund 300.000 Euro an Benkos Mutter Ingeborg am 29. November 2023. Das Landesgericht Innsbruck hatte darin im Oktober 2025 eine schädigende Vermögensverschiebung zum Nachteil der Gläubiger gesehen und Benko deshalb zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der OGH folgte dieser Rechtsauffassung endgültig.

Aufgehoben wurde hingegen der Teilfreispruch, der sich auf eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für die Familienvilla in der Innsbrucker Hungerburg bezog. Dieser Punkt muss erneut vor dem Erstgericht verhandelt werden.

Benko selbst war bei der Verhandlung in Wien nicht anwesend. Eine persönliche Teilnahme ist bei reinen Rechtsmittelverfahren vor dem OGH nicht vorgeschrieben.

Der ehemalige Immobilienunternehmer René Benko befindet sich seit Januar 2025 durchgehend in Untersuchungshaft. Die heutige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ändert daran vorerst nichts. Neben dem jetzt rechtskräftigen ersten Urteil läuft gegen ihn ein weiteres Verfahren.

Im Dezember 2025 hatte ihn das Landesgericht Innsbruck wegen eines weiteren Falls unrechtmäßiger Vermögensverschiebung zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Auch in diesem Verfahren sind noch Rechtsmittel anhängig. Zudem steht eine dritte Anklage noch aus.

Der Zusammenbruch der Signa-Gruppe wird strafrechtlich aufgearbeitet. Das von René Benko aufgebaute Immobilienimperium, zu dem auch Beteiligungen an bekannten Prestigeobjekten wie dem Chrysler Building in New York gehörten, kollabierte in den Jahren 2023 und 2024. Dadurch wurden Gläubiger um mehrere Milliarden Euro geschädigt. Seit Jahren wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Vermögensverschiebungen und weiterer Delikte ermittelt.

Mit der heutigen OGH-Entscheidung liegt erstmals ein rechtskräftiger Schuldspruch gegen René Benko persönlich vor. Ob und wann es zu einer Hauptverhandlung in der zurückverwiesenen Sache kommen wird, ist derzeit noch offen. Die Verteidigung hatte in der Verhandlung vor dem Höchstgericht einen vollständigen Freispruch beantragt.

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