Eine Beziehung zwischen zwei Bundesrichtern, ein rechtswidrig besetzter Spruchkörper, 13 weitere Revisionsgesuche und gegenseitige Vorwürfe. Die Affäre um Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf bringt das höchste Schweizer Gericht unter Druck. Doch trotz des öffentlichen Skandals denkt keiner der beiden an einen freiwilligen Rücktritt. Beide wollen im Amt bleiben und erneut gewählt werden.
Im Zentrum stehen der parteilose Bundesrichter Donzallaz und seine Kollegin van de Graaf von der SVP. Ihre Beziehung dauerte knapp ein Jahr und wurde Ende April öffentlich. Seither beschäftigen sich das Gericht, externe Experten und die parlamentarische Gerichtskommission mit den Folgen.
Donzallaz erklärte, dass er und van de Graaf keinen einzigen Fall gemeinsam im selben Spruchkörper entschieden hätten. Beide waren in unterschiedlichen Abteilungen tätig. Eine gemeinsame Mitwirkung an Urteilen gab es nach seinen Angaben nicht.
Das Bundesgericht kam dennoch zu einem klaren juristischen Entscheid. Am 5. November stellte es einstimmig fest, dass die beiden während ihrer Beziehung eine dauernde Lebensgemeinschaft geführt hatten. Eine solche Konstellation ist nach dem Bundesgerichtsgesetz unter Mitgliedern des höchsten Gerichts unzulässig.
Die Konsequenzen reichen weit über das Privatleben der beiden Richter hinaus. In einem Pilotverfahren hiess das Bundesgericht ein Revisionsgesuch gut, weil der Spruchkörper nicht gesetzeskonform besetzt gewesen war. Weitere 13 Revisionsgesuche waren zu diesem Zeitpunkt hängig. Betroffene verlangen eine erneute Prüfung ihrer Verfahren, weil Donzallaz oder van de Graaf an den betreffenden Urteilen mitgewirkt hatten.
Damit steht auch die Rechtmässigkeit bereits gefällter Urteile zur Diskussion. Für die Betroffenen geht es um die Frage, ob sie von einem ordnungsgemäss besetzten Gericht beurteilt wurden.
Doch wer angesichts dieser Konsequenzen einen freiwilligen Rücktritt erwartet hätte, wird enttäuscht. Donzallaz und van de Graaf wollen weiterhin am Bundesgericht tätig sein. Beide kandidieren für eine weitere Amtszeit bis 2032. Über ihre berufliche Zukunft entscheidet nun das Parlament.
Donzallaz weist die politische Darstellung der Affäre zurück und erhebt seinerseits schwere Vorwürfe gegen seine frühere Partei SVP. Er vermutet, dass die Veröffentlichung seiner Beziehung dazu dienen sollte, ihn aus dem Bundesgericht zu entfernen. Als Grund nennt er seine Rechtsprechung zum Verhältnis zwischen Schweizer Landesrecht und internationalen Verträgen. Die SVP weist seine Anschuldigungen zurück.
Auch innerhalb des Bundesgerichts sorgt die Affäre für erhebliche Spannungen. Die Aufarbeitung führte zu internen Konflikten und öffentlichen gegenseitigen Vorwürfen. Bundesgerichtspräsident François Chaix wurde vom Gesamtgericht nicht mehr für eine weitere Amtszeit als Präsident vorgeschlagen. Der Justizforscher Michele Luminati sprach gegenüber SRF von einer zunehmenden Politisierung und einer Spaltung innerhalb des Gerichts.
Die parlamentarische Gerichtskommission hat inzwischen ein Verfahren zur möglichen Nichtwiederwahl von Donzallaz und van de Graaf eröffnet. Sie muss beurteilen, ob beide trotz der festgestellten Verletzung der Unvereinbarkeitsregeln erneut für das höchste Gericht infrage kommen.
Ein freiwilliger Rücktritt hätte den beiden Richtern die Möglichkeit gegeben, selbst Konsequenzen aus der Affäre zu ziehen. Stattdessen wollen sie ihre Ämter behalten und überlassen dem Parlament die Entscheidung.
Eine Liebesbeziehung ist Privatsache. Wenn sie jedoch gegen gesetzliche Regeln verstösst, Revisionsverfahren auslöst und das Vertrauen in das höchste Gericht belastet, betrifft sie die gesamte Justiz.
Am Ende steht eine ungewöhnliche Situation: Zwei Richter, deren Beziehung das Bundesgericht in eine schwere Krise gebracht hat, wollen weiterhin über die Rechtmässigkeit der Entscheidungen anderer urteilen. Ob das Parlament ihnen eine weitere Amtszeit gewährt, wird sich bei der Gesamterneuerungswahl zeigen.
Mehr zum Thema – Gates über Epstein: "Er hat mich nie erpresst" – aber Pläne gingen in diese Richtung