Europa

Moskau: Westen hat kein moralisches Recht, Entschädigung für russische Gegensanktionen zu fordern

Die Europäische Union hat "weder das moralische noch das juristische Recht", Entschädigungen für die durch Russlands Gegensanktionen verursachten Verluste zu fordern. Zuerst solle Brüssel Russland für den durch Sanktionen entstandenen Schaden entschädigen, so der Kreml.
Moskau: Westen hat kein moralisches Recht, Entschädigung für russische Gegensanktionen zu fordernQuelle: Sputnik © Wladimir Trefilow

Zuerst einmal solle der Westen Russland für die gegen das Land verhängten Wirtschaftssanktionen entschädigen, bevor er Klagen einreiche, um von Moskau finanzielle Entschädigungen für dessen Gegensanktionen zu fordern, erklärte der russische Senator Sergei Zekow am Sonntag.

Kurz zuvor hatte die EU bei der Welthandelsorganisation (WTO) beantragt, ein Schiedsgericht zu ernennen, um die russische Politik zu untersuchen, die als Reaktion auf die einseitigen westlichen Embargos gegen das Land wegen des Ukraine-Konflikts im Jahr 2014 beschlossen worden war. Die EU erklärte, dass sich "der Wert der veröffentlichten Ausschreibungen russischer Staatsunternehmen im Jahr 2019 auf 23,5 Billionen Rubel beziehungsweise rund 290 Milliarden Euro belief, was etwa 20 Prozent des russischen BIP entsprach".

Berichten zufolge hat die WTO dem Antrag stattgegeben und wird ein Expertengremium ernennen, das sich mit der EU-Beschwerde befassen soll. Senator Zekow, der Mitglied im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des russischen Oberhauses ist, hat das Vorgehen der EU verurteilt und ein Gegenangebot unterbreitet. Der Nachrichtenagentur RIA Nowosti erklärte er:

"Die EU hat weder das moralische noch das juristische Recht, von Russland Schadenersatz zu fordern. Da sie im Rahmen der Sanktionspolitik beschlossen hat, uns nicht mit Waren zu beliefern, haben wir alle Rechte, diese selbst zu produzieren."

Zekow schlug außerdem vor, dass der Westen Russland "etwa eine Billion US-Dollar für die Verluste, die wir durch die Sanktionen erlitten haben", zahlen sollte, bevor er Schadenersatz von Moskau fordert.

Zur Begründung ihres Antrags an die WTO erklärte die EU, sie habe Russland sowohl auf bilateraler Ebene als auch über die WTO mehrfach aufgefordert, "die Maßnahmen aufzuheben oder mit den WTO-Regeln in Einklang zu bringen", jedoch ohne nennenswerte Ergebnisse.

Auf die Beschwerden der EU folgte einem Bericht des Büros des US-Handelsbeauftragten, der Russland ebenfalls für seine "fortgesetzte Abweichung von den Leitprinzipien" der WTO tadelte.

Maria Sacharowa, die Sprecherin des russischen Außenministeriums, bezeichnete die Vorwürfe als unbegründet.

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