Europa

Frankreich will Gesichtserkennung einführen – mais bien sûr nicht zur Kontrolle der Bürger

Noch vor Weihnachten sollen die Franzosen eine Art Geschenk der Regierung erhalten – zu ihrer eigenen Sicherheit. Alicem, ein landesweites Gesichtserkennungsprogramm, dessen Einführung Präsident Macron für November plant, hat allerdings auch einige Gegner.
Frankreich will Gesichtserkennung einführen – mais bien sûr nicht zur Kontrolle der BürgerQuelle: Reuters © REUTERS/Bobby Yip

Frankreich könnte das erste Land in Europa werden, das ein obligatorisches Gesichtserkennungssystem auf nationaler Ebene einführt, wie Bloomberg berichtet. Das Programm mit dem Namen Alicem ist ein vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron genehmigtes Projekt und wird vom Innenministerium des Landes gefördert.

Nach Angaben der Behörden ist es das Ziel von Alicem, den Bürgern eine "sichere digitale Identifikation" zu bieten, die ihnen den Zugang zu öffentlichen, sozialen und Bankdienstleistungen, sowohl staatlich als auch privat, ermöglicht. Nicht an diesem Programm teilzunehmen, ist für die Bürger jedoch keine Option.

Alicem nimmt Videos auf, die "Gesichtsausdrücke, Bewegungen und Winkel erfassen" und Parameter wie "den Abstand zwischen den Augen, dem unteren Teil der Nase und der Oberlippe sowie die Platzierung der Ohren" messen. Die Anwendung, das Telefon und der Reisepass werden über integrierte Mikrochips "kommunizieren".

Mit der Einführung einer solchen Maßnahme schließt sich Frankreich den Staaten an, die solche Technologie bereits nutzen. Jedoch besteht Paris darauf, dass das Identifikationssystem im Gegensatz zu anderen Ländern nicht zur Kontrolle der Einwohner verwendet wird.

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Im Gegensatz zu China und Singapur werde das Land die biometrische Gesichtserkennung nicht in die Identitätsdatenbanken der Bürger integrieren. Tatsächlich behauptet das Innenministerium, das die Anwendung entwickelt hat, dass die gesammelten Gesichtserkennungsdaten nach Abschluss des Registrierungsprozesses gelöscht werden.

Derweil hat sich die französische Datenschutzbehörde (Nationale Kommission für Information und Freiheiten, CNIL) gegen die Idee ausgesprochen und darauf verwiesen, dass Alicem direkt gegen europäische Vorschriften verstößt, die die Privatsphäre von Personen betreffen. Die Allgemeine Datenschutzverordnung der EU gibt Einzelpersonen das Recht, sich zu weigern, Teil eines Systems, Programms oder Netzwerks zu sein.

Dass sich Anfang des Jahres der Hacker Robert Baptiste in nur 50 Minuten in eine angeblich hochsichere staatliche Messaging-Anwendung gehackt hatte, dürfte ebenfalls vielen Franzosen noch präsent sein und somit Bedenken um die Sicherheit ihrer Daten mit sich bringen.

Abgeordnete der Opposition sind zudem besorgt über die mögliche Integration der Gesichtserkennung in Gesetze zur Aufspürung gewalttätiger Demonstranten, beispielsweise während der Proteste der "Gelbwesten".

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