Gesellschaft

Kirchenverfolgung in Ukraine: Klage für Gottesdienste im Kiewer Höhlenkloster abgewiesen

Ein ukrainisches Gericht hat die Klage der kanonischen Kirche auf die Abhaltung von Gottesdiensten im Kiewer Höhlenkloster abgewiesen. Der ukrainische Kulturminister Alexander Tkatschenko bezeichnete das Gerichtsurteil als "ersten Sieg" bei der Übergabe des Klosters an den ukrainischen Staat.
Kirchenverfolgung in Ukraine: Klage für Gottesdienste im Kiewer Höhlenkloster abgewiesenQuelle: AFP © Sergei SUPINSKY

Ein Gericht in der Ukraine hat eine Klage der kanonischen Ukrainisch-Orthodoxen Kirche (UOK) gegen das "Staatliche Reservat" über das Kiewer Höhlenkloster abgewiesen, mit der  Hindernisse für die Mönche zwecks Durchführung von Gottesdiensten ausgeräumt werden sollten. Dies hat der ukrainische Kulturminister Alexander Tkatschenko mitgeteilt. Demnach habe die Anhörung der UOK am 13. Juni vor dem Handelsgericht in Kiew stattgefunden. Der Minister schrieb in seinem Telegram-Kanal:

"Das Gericht hat nach Prüfung der Unterlagen beschlossen, den Forderungen der UOK nicht stattzugeben."

Tkatschenko erwähnte ferner, dass die Vertreter des Kiewer Höhlenklosters der kanonischen UOK gar nicht an der Anhörung teilgenommen, sondern einen Antrag auf Verschiebung der Anhörung gestellt hätten, der vom Gericht aber als unbegründet zurückgewiesen worden sei. Der Kulturminister bezeichnete das Gerichtsurteil als einen "ersten Sieg" bei der Übertragung des Klostereigentums an den ukrainischen Staat und äußerte die Hoffnung, dass dieser Schritt "nicht der letzte sein wird".

Die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche wird neuerlich auch gegen dieses Gerichtsurteil Berufung einlegen. Dies berichtete der Anwalt Nikita Tschekman, der die Interessen der UOK und des Mönchsklosters vor Gericht vertritt. Der Anwalt betonte in seinem Telegram-Kanal:

"Als Ergebnis der Gerichtsverhandlung hat das Gericht die Klage abgewiesen, was bedeutet, dass es dem Kloster das Recht abspricht, das Kloster für Gottesdienste zu nutzen."

Der Anwalt merkte an, das Gericht habe den Antrag der UOK zur Aufschiebung der Anhörung abgelehnt. Die Vertreter der Kirche konnten wegen der Teilnahme an anderen Verfahren zeitgleich nicht daran teilnehmen. Er versicherte, dass das Kloster alle verfügbaren juristischen Möglichkeiten nutzen werde, um seine Rechte weiter zu schützen.

Am 29. März 2023 um 23:59 Uhr lief die Frist ab, innerhalb derer die ukrainischen Behörden von den Mönchen der UOK die Räumung aller Räumlichkeiten des Klosters "aufgrund der Kündigung des Pachtvertrags" verlangt hatten. Die Vertreibung der UOK-Brüder aus dem Kloster ist Teil der Repressionskampagne gegen die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche, die von der Kiewer Administration im Jahr 2022 eingeleitet worden war.

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