Deutschland

Bundeswehr interveniert: Transgender-Kommandeurin darf bei Tinder nicht zu freizügig sein

Wegen ihres Dating-Profils dufte eine transgeschlechtliche Bataillonskommandeurin einen Verweis erhalten, wie ein Gericht am Mittwoch entschied. Zuvor hatte das Truppendienstgericht einen Verstoß gegen die Pflicht von Soldaten festgestellt, auch privat "ordnungsgemäß" aufzutreten.
Bundeswehr interveniert: Transgender-Kommandeurin darf bei Tinder nicht zu freizügig seinQuelle: www.globallookpress.com © Patrick Pleul/ dpa/ Global Look Press

Lesbische, schwule, transgeschlechtliche und bisexuelle Menschen (LGTB) gehören seit einiger Zeit zur Bundeswehr. Ein Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr setzt sich für die Interessen queerer Menschen in der Armee ein und das Heer wirbt mit der Offenheit der Truppe.

Doch Ordnung muss sein: Eine hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin muss nun ihren privaten Auftritt auf einem Dating-Portal im Internet zurückhaltender gestalten. Sie dürfe ihre Worte nicht so wählen, dass ihr Ansehen als Soldatin beschädigt werde, entschied der Zweite Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch.

In dem Fall ging es um die Kommandeurin Anastasia Biefang, die im Jahr 2019 in einer Tinder-Anzeige schrieb: "Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome."

Das ging der Bundeswehr zu weit, ihr Disziplinarvorgesetzter erteilte der Soldatin einen Verweis. Biefang war damals Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow. Sie wehrte sich gegen die Disziplinarmaßnahme.

Schon das Truppendienstgericht in der Vorinstanz hatte den Verweis bestätigt. Es sah in der Tinder-Anzeige einen Verstoß gegen die Pflicht von Soldaten, auch außerhalb des Dienstes "ordnungsgemäß" aufzutreten. Die Formulierung auf der Dating-Plattform habe Zweifel an der moralischen Integrität der Kommandeurin erweckt.

Der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung grundsätzlich. Zwar werde durch das Verhalten der Soldatin nicht gleich das Ansehen der gesamten Bundeswehr beschädigt. Sie sei jedoch ihrer Pflicht zur Wahrung des eigenen Ansehens nicht nachgekommen. Biefang habe als Kommandeurin mit 1.000 Mitarbeitern eine besonders repräsentative Position innegehabt.

Auch über die Bundeswehr hinaus ist Anastasia Biefang keine unbekannte Soldatin. Sie gelangte unter anderem durch Medienberichte und einen eigens über sie gedrehten Film zu größerer Bekanntheit als die meisten Bundeswehr-Kommandeure, nachdem sie im Jahr 2017 die erste offen transgeschlechtliche Bataillonskommandeurin der deutschen Streitkräfte wurde.

"Wir denken, dass ein Kommandeur auch im Internet seine Worte wählen muss", sagte der Vorsitzende Richter Richard Häußler in der Urteilsbegründung. "Da müssen Formulierungen vermieden werden, die Zweifel an der charakterlichen Integrität wecken."

Biefang reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. Sie wisse nach wie vor nicht, was an ihrer Darstellung missverständlich gewesen sein soll, sagte die 47-Jährige. "In Zukunft werde ich wohl meine Profile durch meine Vorgesetzten prüfen lassen, ob das rechtmäßig ist." Biefang, die den Rang eines Oberstleutnants hat, ist inzwischen Referatsleiterin im Kommando Cyber- und Informationsraum in Bonn.

Mehr zum Thema - "Menschenfeindlich"? Die Bundestagsdebatte über einen Transsexuellen auf einem Frauenquotenplatz

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.