
Ukraine-Hilfen und neue Steuern: Merz-Regierung plant 25-Prozent-Steuer auf Krypto

Die Bundesregierung plant eine neue Steuer auf private Kryptogewinne. Ab 2027 sollen bestimmte Kryptowährungen unabhängig von der Haltedauer mit 25 Prozent besteuert werden.
Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag steigt die Belastung auf 26,375 Prozent, Kirchensteuer noch nicht eingerechnet. Während Berlin Milliarden für die Ukraine mobilisiert, nimmt Finanzminister Lars Klingbeil private Anleger ins Visier. Nach der geplanten Zuckersteuer auf Getränke kommt damit eine weitere Abgabe hinzu, die den Zugriff des Staates auf das Geld der Bürger ausweitet.
Der Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium wurde am 30. September 2026 veröffentlicht.
Die Bundesregierung will die steuerliche Behandlung bestimmter Kryptowerte grundlegend verändern. Bislang können private Anleger Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und vergleichbaren Kryptowährungen nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr grundsätzlich steuerfrei realisieren. Diese Möglichkeit soll für neu erworbene Bestände entfallen.

Wer ab dem 1. Januar 2027 kauft, müsste nach den Plänen auch dann Steuern auf Gewinne zahlen, wenn er seine Coins über viele Jahre hält. Die neue Regel soll bestimmte Kryptowährungen aus dem bisherigen System der privaten Veräußerungsgeschäfte herauslösen und als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandeln. Damit würden sie steuerlich stärker an Aktien und Fondsanteile angeglichen.
Für langfristige Anleger ist das eine erhebliche Änderung. Sie tragen das volle Kursrisiko, finanzieren ihre Investitionen aus bereits versteuertem Einkommen und können ihr Kapital jederzeit verlieren. Steigt der Kurs, soll der Fiskus künftig auch nach jahrelangem Halten einen Anteil am Gewinn erhalten. Fällt der Kurs, bleibt das Verlustrisiko beim Anleger.
Die Reform betrifft nach dem Entwurf nicht zwingend jede denkbare Form digitaler Vermögenswerte. Der Begriff der sogenannten Tauschkryptowerte orientiert sich an bestimmten rechtlichen Kriterien. Welche Produkte und Transaktionen im Einzelnen erfasst werden, muss anhand des Gesetzestextes und der endgültigen Regelung beurteilt werden. Auch die steuerliche Behandlung von Lending, Staking und dem Tausch zwischen verschiedenen Coins wirft Fragen auf.
Immerhin sieht der Entwurf Bestandsschutz vor. Kryptowährungen, die vor dem 1. Januar 2027 angeschafft wurden, sollen grundsätzlich nach den bisherigen Regeln behandelt werden. Für diese Altbestände bleibt damit die Möglichkeit erhalten, Gewinne nach mehr als einem Jahr steuerfrei zu realisieren. Wer innerhalb der Haltefrist verkauft, muss die Gewinne nach den bisherigen Regeln mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der neue Steuersatz ist zudem nicht für jeden Anleger nachteilig. Wer bisher bei kurzfristigen Verkäufen einem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent unterliegt, könnte mit der pauschalen Abgeltungsteuer günstiger fahren. Der Sparer-Pauschbetrag von derzeit 1.000 Euro soll weiterhin gelten. Die Reform verschiebt damit die steuerliche Belastung zwischen verschiedenen Anlegergruppen. Vor allem langfristige Investoren verlieren jedoch einen Vorteil, der bislang einen wichtigen Unterschied zu klassischen Wertpapieren ausmachte.
Ab 2028 sollen inländische Kryptodienstleister die Kapitalertragsteuer automatisch einbehalten. Damit würde die Besteuerung stärker in die technische Abwicklung der Handelsplattformen integriert. Fehlen Nachweise über Anschaffungskosten, sieht der Entwurf zudem eine pauschale Ermittlung des Gewinns vor. Für Anleger wird es deshalb wichtiger, Kaufzeitpunkte, Anschaffungskosten und Transaktionen lückenlos zu dokumentieren.
Das Finanzministerium rechnet mit zusätzlichen Einnahmen von rund 160 Millionen Euro im Jahr 2028 und bis zu 350 Millionen Euro jährlich ab 2031. Es handelt sich um Prognosen, deren Höhe von der Marktentwicklung und dem Verhalten der Anleger abhängt. Gemessen an den milliardenschweren Ausgaben des Bundes sind diese Beträge überschaubar. Politisch zeigt der Entwurf dennoch, dass die Regierung auch bei privaten Vermögensanlagen nach zusätzlichen Einnahmen sucht.
Der Blick auf die Ukraine-Hilfe macht die unterschiedlichen Dimensionen deutlich. Deutschland stellt für 2026 rund 11,5 Milliarden Euro an militärischer Unterstützung bereit. Seit Beginn des russischen Angriffs hat die Bundesregierung zudem zivile und militärische Hilfen in einer Größenordnung von rund 100 Milliarden Euro ausgewiesen, wobei darin bereits zugesagte Leistungen und mehrjährige Verpflichtungen enthalten sind. Die Krypto-Steuer ist nicht zweckgebunden und finanziert die Ukraine-Hilfe nicht unmittelbar. Das Geld fließt in den allgemeinen Haushalt. Der politische Gegensatz bleibt jedoch bestehen. Für die Unterstützung Kiews werden enorme Summen mobilisiert, während bei Verbrauchern und Anlegern weitere Einnahmequellen erschlossen werden.
Die geplante Zuckersteuer folgt einer ähnlichen Logik. Mit einer Abgabe auf zuckerhaltige Getränke will die Politik den Konsum beeinflussen und gesundheitspolitische Ziele verfolgen. Die Krypto-Steuer wird dagegen mit der Gleichbehandlung verschiedener Kapitalanlagen begründet. In beiden Fällen greift der Staat in private finanzielle Entscheidungen ein. Ob eine solche Politik sinnvoll ist, hängt nicht zuletzt davon ab, ob die versprochenen Wirkungen eintreten und die Belastung verhältnismäßig bleibt.
Aus der Krypto-Branche kommt Widerstand. Der Bitcoin-Bundesverband und die Initiative ProHaltefrist wollen die bisherige Regelung erhalten. Sie argumentieren, dass die einjährige Haltefrist kurzfristige Spekulation von langfristigem Sparen unterscheidet. Auch Fragen zur praktischen Umsetzung, zur Verlustverrechnung und zur Abgrenzung der betroffenen Kryptowerte stehen im Raum. Eine Bundestagspetition gegen die Abschaffung der Haltefrist erhielt nach den vorliegenden Angaben mehr als 44.000 Unterschriften.
Für Gold- und Immobilieninvestoren gelten weiterhin besondere Regeln, nach denen Veräußerungsgewinne unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Haltefrist steuerfrei bleiben. Krypto-Anleger sollen diesen Vorteil künftig verlieren. Das Finanzministerium will Kryptowährungen steuerlich stärker mit Aktien und Fonds gleichstellen. Die Bundesregierung nennt das Vereinheitlichung.
Noch steht die Reform am Anfang. Nach der Verbändeanhörung muss geklärt werden, welche Änderungen die Bundesregierung übernimmt und wie sich die Koalitionsfraktionen im parlamentarischen Verfahren positionieren. Bis zur Verabschiedung und zum Inkrafttreten gilt die bisherige Rechtslage.
Für Anleger ist der geplante Stichtag entscheidend. Wer bereits Kryptowerte besitzt, soll nach dem Entwurf vom Bestandsschutz profitieren. Für Käufe ab 2027 wäre die einjährige Steuerfreiheit dagegen Geschichte. Aus einer Anlage, bei der langfristiges Halten steuerlich begünstigt war, würde ein Modell, in dem der Staat auch nach vielen Jahren einen Teil des Gewinns beansprucht.
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