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EU-Kommission verlangt Offenlegung von Nebentätigkeiten – jedoch nicht von Einkünften durch Eigentum

Die EU-Kommission verlangt von ihren Mitarbeitern die Offenlegung ihrer "externen Aktivitäten". Ihre persönlichen, finanziellen Interessen müssen die Kommissions-Mitarbeiter aber nicht offenlegen. Auch Eigentümer zu sein, gilt nicht als Nebentätigkeit. Der Generaldirektor für Europäische Nachbarschaftspolitik, Gert Jan Koopman, erwarb zum Beispiel 2009 ein Hotel auf Bali und ließ es zum Öko-Luxus-Ressort umbauen. Auch unterhielten er und seine Familie enge Kontakte zum Hotel-Management vor Ort.

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