Meinung

Gebrandmarkt und geächtet – aber Ungeimpfte fallen nicht in die Gruppe der Diskriminierten

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt klar: Entscheiden sich Menschen aus persönlichen Gründen gegen eine Schutzimpfung, sind sie nicht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Ungleichbehandlungen geschützt. Für Millionen Bürger bedeutet das, sich mit ihrer künftigen Rolle in dieser Gesellschaft zu arrangieren: gemobbt, gebrandmarkt, geächtet, gezwungen.
Gebrandmarkt und geächtet – aber Ungeimpfte fallen nicht in die Gruppe der DiskriminiertenQuelle: www.globallookpress.com © Ute Grabowsky/photothek.net via

von Bernhard Loyen

Restdenkende, also kritische Bürger, empfinden die aktuellen Dynamiken der gegenwärtigen Gesellschaftskrise mittlerweile wie einen endlos wirkenden Albtraum. In den Gesprächen im sich stetig reduzierenden Bekanntenkreis schleicht sich bei erschreckend vielen ein urmenschliches Gefühl in das individuelle Unterbewusstsein – die Angst.

Und dies seit Bekanntwerden der neuesten Daumenschrauben-Verordnungen aus dem Hause, an dessen Dachgiebel weiterhin zu lesen ist: Dem deutschen Volke werden nach zügigem Durchwinken durch den notwendigen Bundesratsbeschluss die neuesten Nötigungen mit Beginn dieser Woche auferlegt.

Laut Auskunft der Bundestagsseite erfolgte die einzige glaubwürdige Kritik während der anberaumten Bundestagssitzung am 18. November an dieser erneuten Verschärfung, sprich: Einschränkung des Alltagslebens, alleinig aus den Reihen der AfD: "Tino Chrupalla (AfD) erneuerte die Kritik seiner Fraktion, wonach der Druck auf die noch nicht geimpften Menschen immer weiter verschärft werde. Die Bürger hätten aber ein Recht darauf, eigenverantwortlich zu handeln und könnten nicht als Impfverweigerer abgestempelt werden."

Der letzte Punkt eines klar vorgegebenen Prozedere findet sich erneut in der finalen Unterzeichnung – der Absegnung durch den Bundespräsidenten sowie der anschließenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fragte schon einmal am 15. November als Einheizer dieser aktuellen Nötigungskampagne: "Was muss eigentlich noch geschehen?" Diese Frage bezog sich jedoch leider nicht auf die Rückbesinnung der demokratisch verbrieften Grundrechte von 83,24 Millionen Menschen in diesem Land, die in einem irritierenden Selbstverständnis seitens der Politik in den zurückliegenden Monaten nach und nach demontiert wurden.

Diese Realität wird den sogenannten Volksvertretern dahingehend sehr leicht gemacht, da ein irritierend hoher Anteil unserer Bevölkerung alle verordneten Maßnahmen nicht nur kommentarlos akzeptiert, sondern – viel schlimmer – mit großer Begeisterung und enthusiastischer Unterstützung den Regierungskurs aktiv unterstützt.

Der Staatsfeind Nummer eins der Corona-Versteher-Fraktion ist allseits bekannt – der Ungeimpfte. Über eine täglich agierende und zuarbeitende Medienfront wurde dieser nachhaltig in die Köpfe der Bürger einzementiert. Bundespräsident Steinmeier formulierte das, empathisch wie er ist, wie folgt:

"Diejenigen, die sich nicht impfen lassen, setzen ihre eigene Gesundheit aufs Spiel, und sie gefährden uns alle."

Wer jetzt immer noch zögern würde, sich impfen zu lassen, den möchte er ganz direkt fragen: "Was muss eigentlich noch geschehen, um Sie zu überzeugen?" Diese direkten Worte fand er im Rahmen einer Diskussionsrunde der Reihe "Forum Bellevue", und es überrascht nicht wirklich, wer zu den anwesenden Gästen dieser Runde gehörte – die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx.

Bereits mit ihrer Ankündigung offenbart sich die Veranstaltung als eine beeindruckende Realsatire: "Forum Bellevue zur Zukunft der Demokratie: Was kann der Staat? Lektionen aus der Pandemie."

Zukunft der Demokratie? Ja, die ist nachweislich mehr als gefährdet, gegenwärtig im Modus der gedrückten Pausentaste. Tja, und was kann er denn, der Staat? Aktuell zum Beispiel die Bürger geißeln, nötigen, schröpfen, sie ihrer Grundrechte berauben. "In welchen Bereichen Demokratie und Staat Konsequenzen ziehen und was sie konkret ändern sollten", sei diskutiert worden.

Die Konsequenz für Millionen Menschen in diesem Land stellt im Moment der Diebstahl einer eigenständigen Verfügungsgewalt über den eigenen Körper dar. Dies bedeutet konkret den bewussten Ausschluss aus relevanten gesellschaftlichen Ebenen über die 2G-Regelverordnung.

Es stellt sich daher die unmittelbare logische Frage: Erfüllt die Tatsache eines schwerwiegenden Eingriffs in das persönliche Dasein das Momentum der schlichten Diskriminierung? Erweitert formuliert, einer massiven und völlig unangemessenen Diskriminierung, ausgehend von den multiplen Ebenen aktueller Angriffe auf die individuelle Existenz?

"Diskriminierung ist eine grobe Verletzung der Menschenrechte. Diskriminierte Menschen werden aufgrund individueller oder gruppenspezifischer Merkmale systematisch an der Ausübung ihrer Menschenrechte gehindert", so die Definition, die auf der Seite von Amnesty International zu finden ist.

Geht es noch ein bisschen größer? Echauffiert sich da etwaig der empörte Corona-Versteher. Daher folgt der Blick auf die Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Startseite klärt auf:

"Diskriminierung ist in Deutschland verboten und mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt es ein Regelungswerk, das vor Diskriminierung (...) schützt."

Unter der Rubrik "Diskriminierungsmerkmale" erfährt der interessierte, weil aktuell betroffene Bürger:

"Diskriminierung im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften ist aufgrund von sechs Merkmalen verboten."

Diese Merkmale lauten: Diskriminierungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften.

Da das Corona-Phänomen inzwischen zu einem weltweiten Ereignis geworden ist, könnte das Merkmal Weltanschauung daher als Diskriminierungsmerkmal für Ungeimpfte schon einmal in Betracht gezogen werden.

Unter der Rubrik "Lebensbereiche, in denen das AGG schützt" heißt es:

"Der Schutz des AGG erstreckt sich auf das Arbeitsleben und auf Alltagsgeschäfte. Zu Alltagsgeschäften zählen Geschäfte des täglichen Lebens wie Einkäufe, Restaurant-, Diskotheken- und Friseurbesuche, Bahn- und Busfahrten."

Siehe da, acht von acht Punkten erfüllt, denkt sich da ein gestempelter Ungeimpfter. Unter der Rubrik "Diskriminierungserfahrungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise" wird dargelegt, dass das gesellschaftliche Zusammenleben vor neuen Herausforderungen – auch im Hinblick auf den Diskriminierungsschutz – stünde.

In der Anfangsphase der Pandemie hätte der Schwerpunkt der Beratungsanfragen auf Diskriminierungen aus rassistischen Gründen bzw. wegen der ethnischen Herkunft gelegen. Mittlerweile handelten die allermeisten Beratungsanfragen von Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder wollen und hierdurch Einschränkungen erfahren würden. Daneben träfen auch weiterhin Anfragen von Menschen ein, die wegen einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen könnten.

Das klingt doch vielversprechend, so traurig der Anlass auch ist. Geht man dann jedoch in die kleingedruckten Unterartikel der Rubrik "Wie ist die Rechtslage für Ungeimpfte", erfolgt die schnelle Ernüchterung. "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt im Bereich Arbeitsleben sowie bei sogenannten Massengeschäften. Darunter fällt beispielsweise auch der Zugang zu Geschäften des Einzelhandels, der Gastronomie und Freizeitveranstaltungen." Und weiter:

"Der Impfstatus als solcher und die Tatsache geimpft, genesen oder getestet zu sein, ist keine nach dem AGG geschützte Eigenschaft bzw. kein gesetzlich verbotener Unterscheidungsgrund."

Unter der Rubrik "Wann greift der Diskriminierungsschutz" erfolgt die eindeutige Definition der gegenwärtigen Sachlage nach dem AGG:

"Das AGG schützt jedoch nicht die Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen."

Differenziert wird gnädigerweise dann, sollte die Nichtimpfung aus Gründen "einer Behinderung (oder chronischen Krankheit), dem Geschlecht oder aus medizinischen Gründen nicht möglich sein und sich dieses nachteilig auswirken". Nur dann kann es sich um eine Diskriminierung im Sinne des AGG handeln.

Wie bizarr sich gewisse gesellschaftliche Diskussionsfelder aktuell für einen Großteil der Bürger entwickeln, zeigt der Hinweis auf die coronabedingte Diskriminierung des Geschlechts: "Schließlich wenden sich intersexuelle und transgeschlechtliche Menschen an die Beratung der Antidiskriminierungsstelle, weil Antragsformulare für staatliche Hilfsgelder – trotz der jüngsten Anpassung des Personenstandsrechts – nur die Geschlechter 'weiblich' und 'männlich' zur Auswahl stellen." Parallelwelten.

Die Angst, die sich aktuell millionenfach unaufhaltsam in die Seelen von besorgten Menschen einnistet, ist also ein schockierend realistisches Momentum der negativen Dauerbelastung einer individuellen Psychohygiene. Die Wahrnehmung von Abermillionen Bürgern, diese Gesellschaft wolle sie nicht mehr in ihre Mitte aufnehmen, wird zur schockierenden Gewissheit.

Die nachhaltige Empfindung der Diskriminierung, das selbstverständliche Recht auf die persönliche Wahrnehmung des Daseins, in Verbindung des menschlichen Grundrechts individueller Entscheidungs- und Verfügungsgewalt über den eigenen Körper, wird den Menschen im Jahre 2021 aufgrund der Vorgaben einer skrupellosen politischen Agenda aberkannt.

Die jüngste und fortdauernde Alltagsrealität bedeutet daher für Millionen Menschen in diesem Land: Arrangiere dich mit deiner zukünftigen Rolle in dieser Gesellschaft – gemobbt, gebrandmarkt, geächtet, gezwungen.

Dieser fatale Status quo, diese Entwicklung und bewusste Strategie gesamtgesellschaftlicher Spaltungstendenzen werden massiv gefördert und orchestriert durch eine notwendige breit angelegte Medienkampagne.

Ein Autor der Süddeutschen Zeitung erläutert den Lesern in einem Artikel vom 21. November (Bezahlschranke) seinen Blick auf die Gegenwart:

"Droht die Spaltung der Gesellschaft, wenn man Ungeimpften ihr kindisches Recht aufs Ungeimpftsein nimmt? Quatsch. Diese Leute rauben den Vernünftigen die Freiheit – und die Regierungen haben auch noch gekuscht vor ihnen."

Eigenständiges Denken ist also kindisch. Wessen Freiheit da beraubt wird, könnte man diskutieren. Dass er längst auch schon ein Opfer, also ein Beraubter ist, scheint er nicht zu merken oder es scheint ihn schlicht nicht zu stören. Wo er sich aber ganz sicher ist: "Was ist das bitte für eine 'Freiheit', die die Schwurbler beanspruchen. Darum ist dieser November auch ein November des Zorns." Der Ungeimpfte verdient also den Zorn der Massen?

Ein Autor der Zeit schrieb am 18. November folgende Zeilen:

"Was es jetzt braucht, ist nicht mehr Offenheit, sondern ein scharfer Keil. Einer, der die Gesellschaft spaltet. Wenn davon die Rede ist, entsteht schnell ein Zerrbild im Kopf, als würde das Land in zwei gleich große Teile zerfallen. Doch so ist es nicht. Richtig und tief eingeschlagen, trennt er den gefährlichen vom gefährdeten Teil der Gesellschaft."

Solche Sätze machen einen schlicht sprachlos. Der Autor des Zeit-Artikels ist Jahrgang 1988. Man sollte denken, er sei sich vollends bewusst bei dem, was er veröffentlicht und was er bewirken könnte.

Abschließend ein Beispiel aus den wöchentlich produzierten Talk-Formaten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. In der Sendung "Anne Will" am 21. November erläuterte die geladene FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann ihren Blick auf die Gegenwart:

"Wenn sie von Impfpflicht sprechen, denken einige an Impfzwang. Da entsteht das Gefühl: Da zerrt sie jemand aus der Hütte, rammt die Spritze in den Oberarm und geht wieder. Aber eine Pflicht ist kein Zwang, sie bedeutet nur, dass man mit einer Strafe belegt wird, wenn man es nicht macht."

Gab es Widerspruch oder Empörung seitens der anwesenden Gäste oder der Moderatorin? Nein. Ungeimpfte werden als zu beleidigendes und beschimpfendes Kollektiv betrachtet – und von der gesellschaftlichen Mehrheit wird es offenbar goutiert, las ich die Tage im Netz. Die gesellschaftliche Problematik kurz und knackig in einem Satz auf den Punkt gebracht.

Der Journalist Boris Reitschuster informierte am Montag, dass sehr kurzfristig neue Regelungen für die Teilnahme an der Bundespressekonferenz mitgeteilt wurden. Demnach ist es zukünftig nur noch Journalisten erlaubt, live vor Ort berichten zu können, wenn sie die Vorgaben der geltenden 2G-Vorgaben erfüllen. Reitschuster fragte daher provokativ, aber vollkommen berechtigt in einem Artikel: "Zutritt nur noch für Gehorsame?"

Die nächste Frage muss daher vollkommen provokationsfrei lauten: Ist diese Neuregelung für die Bundespressekonferenz bewusste Diskriminierung, Berufsverbot über die berüchtigte Hintertür oder eine Mischung von beidem?

"Ziemlich jeder wird in diesem Winter geimpft, genesen oder gestorben sein."

So lautet die jüngste Einschätzung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, ausgesprochen am 22. November auf einer Bundespressekonferenz. Welch irre und anmaßende Diskriminierung, Ungeimpfte verbal damit zu konfrontieren, sie seien im Verlauf des Winters so gut wie tot, wenn sie sich nicht endlich impfen lassen.

Im Mai 2021 äußerte Herr Spahn aber auch folgenden Satz: "Wenn Sie sauer sein wollen, seien Sie sauer auf mich."

Geht es darum? Nein. Es geht um Angst und Verzweiflung hinsichtlich einer ungewissen Zukunft. Die Angst vor dystopischen Realitäten. Es würde daher den meisten Ungeimpften schon vollkommen ausreichen, wenn Herr Spahn etwas mehr Seriosität an den Tag legen würde und Abermillionen Menschen die Selbstverständlichkeit eines diskriminierungsfreies Daseins zugesteht, so wie es ursprünglich über das Deutsche Grundgesetz einst angedacht und zugesichert war.

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