
Kopftuch sorgt für Eklat: Verhüllte Mitarbeiterin kommt zur Arbeit – Chefin zieht ihr Oberteil hoch

Was als Streit über Kleidung begann, endete in einer Kleinkindbetreuung in Lustenau mit einer Entblößung, 3.500 Euro Entschädigung und einem Verfahren wegen möglicher Diskriminierung und sexueller Belästigung.
Im Juni 2026 erschien eine muslimische Mitarbeiterin nach einer Pilgerreise erstmals mit Kopfbedeckung bei der Arbeit. Die Berichterstattung über die Art der Verhüllung ist dabei nicht ganz einheitlich.
Während ORF Vorarlberg von einer "komplett verhüllten" Mitarbeiterin spricht, berichten die Vorarlberger Nachrichten von einem Tschador, bei dem das Gesicht sichtbar geblieben sei. Die Leiterin Bettina Schmalz sagte dem ORF dagegen, sie habe ihre Mitarbeiterin zunächst nicht erkannt.

Ihre Reaktion war ungewöhnlich. Schmalz zog ihr Oberteil hoch und zeigte der Mitarbeiterin ihre Brüste. Nach Darstellung der Vorarlberger Nachrichten soll sie diese der Kollegin sogar entgegengestreckt und sinngemäß gefragt haben, ob sie so ebenfalls zur Arbeit kommen könne. Gegenüber dem ORF erklärte die Leiterin später, sie habe einen "völlig irrsinnigen Gedanken" gehabt.
Sie habe der Mitarbeiterin zeigen wollen, dass Gleichberechtigung zwar Rechte gebe, eine Frau aber nicht einfach ihr T-Shirt ausziehen könne, nur weil ihr heiß sei. Die Aktion bezeichnete sie selbst als "absolutes Fehlverhalten". Es tue ihr leid und hätte nicht passieren dürfen. Ihre ursprüngliche Sorge sei gewesen, wie Eltern und Kinder darauf reagieren würden, wenn eine Betreuerin für sie plötzlich nicht mehr erkennbar sei.
Dabei ist die Einrichtung keineswegs ein Ort, an dem Kopftücher unbekannt wären. Nach Angaben der Leiterin arbeiten dort 30 Frauen, elf davon sind Musliminnen. Im Team werden 18 Sprachen gesprochen, die Mitarbeiterinnen stammen aus zehn Nationen und vier Religionen sind vertreten. Kopftücher habe es dort "seit Anbeginn" gegeben.

Trotzdem beschäftigt der Vorgang inzwischen die Gleichbehandlungsanwaltschaft in Innsbruck. Sie sieht mögliche Diskriminierung wegen Religion, ethnischer Zugehörigkeit und Geschlecht sowie sexuelle Belästigung. Die Anwaltschaft bezeichnet den Sachverhalt als schwerwiegend und stellt klar, ein solches Verhalten habe in einer Kinderbetreuung keinen Platz. Auch ein Verwaltungsstrafverfahren bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft läuft.
Der Familienverband, der die Betreuungseinrichtung trägt, zahlte der betroffenen Mitarbeiterin 3500 Euro Entschädigung. Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich beendet. Der Verband betont allerdings, dass die Beendigung nichts mit dem Streit zu tun gehabt habe. Wegen geburtenschwacher Jahrgänge und daraus entstandener Überkapazitäten hätten ohnehin fünf Mitarbeiterinnen gekündigt werden müssen. Die betroffene Frau wäre unabhängig vom Ausgang des Konflikts darunter gewesen, so Obmann Guntram Bechtold.
Nach Berichten der Vorarlberger Nachrichten ist die Geschichte damit allerdings noch nicht vollständig erzählt. Eine weitere Mitarbeiterin, die den Vorgang kritisiert haben soll, erstattete demnach gemeinsam mit der betroffenen Kollegin Anzeige wegen Diskriminierung und Nötigung. Auch sie verlor anschließend ihren Arbeitsplatz. Diese zusätzlichen Vorwürfe sind von den öffentlich zugänglichen ORF-Berichten nicht in gleicher Ausführlichkeit dokumentiert und sollten deshalb getrennt von den bestätigten Angaben betrachtet werden.
Landesvolksanwalt Klaus Feurstein sagte gegenüber dem ORF, er kenne den konkreten Vorgang nur aus den Medien. Einen solchen Vorgang habe er "in dieser Dimension" allerdings noch nie erlebt. Sich in dieser Weise zu entblößen und so zu reagieren, sei nicht zulässig.
Auch die rechtliche Einordnung der Kleidung ist interessant. Österreich verbietet seit 2017 die Verhüllung des Gesichts an öffentlichen Orten und in öffentlichen Gebäuden, darunter ausdrücklich auch Kindergärten. Entscheidend ist dabei, ob die Gesichtszüge nicht mehr erkennbar sind. Ein Kleidungsstück, bei dem das Gesicht frei bleibt, fällt nicht automatisch unter dieses Verbot.
Das seit Beginn des Schuljahres 2026/27 geltende österreichische Kopftuchverbot betrifft zudem Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag in Schulen. Es ist kein allgemeines Verbot für erwachsene Mitarbeiterinnen in Kinderbetreuungseinrichtungen.
Der ungewöhnliche Streit spielte sich ausgerechnet in einer Betreuungseinrichtung ab, in der elf Musliminnen arbeiten und vier Religionen vertreten sind.
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