Russland

Russisches Gericht verurteilt Ex-Vertreter von Aeroflot in Großbritannien zu 13 Jahren Haft

Am Dienstag berichten russische Medien über einen Gerichtsprozess wegen Landesverrats. Auf der Anklagebank saß ein ehemaliger Manager der Fluggesellschaft Aeroflot. Der Mann wurde von einem Gericht in Moskau zu 13 Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt.
Russisches Gericht verurteilt Ex-Vertreter von Aeroflot in Großbritannien zu 13 Jahren HaftQuelle: Sputnik © Kirill Kallinikow

Ein ehemaliger Vertreter der russischen Fluggesellschaft Aeroflot in London muss in Russland 13 Jahre eine Haftstrafe unter strengen Haftbedingungen absitzen und eine Geldbuße in Höhe von 300.000 Rubel (etwa 4.750 Euro) zahlen. Der Grund ist ein Urteil wegen Landesverrats. Wie die russischen Medien am Dienstag übereinstimmend berichten, soll der Schuldspruch gegen Dmitri Fedotkin bereits am 25. August gefallen sein.

Das Gericht des Moskauer Bezirks Lefortowo hatte Fedotkin am 11. November 2020 festnehmen lassen. Medienberichten zufolge warfen die Ermittler Fedotkin vor, geheime Informationen über die sozialpolitische Lage in Russland an die britischen Geheimdienste übermittelt zu haben. Weitere Einzelheiten wurden nicht bekannt gegeben.

Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld und legte nach der Verurteilung Berufung ein. Ein Berufungsgericht in erster Instanz hielt jedoch an dem Urteil fest. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Ermittler bestanden darauf, weil die Prozessakten demnach geheime Informationen enthielten.

Fedotkin hatte 16 Jahre lang bei der russischen Fluggesellschaft Aeroflot gearbeitet. Stand November 2020 soll er als Leiter der Aeroflot-Vertretung in London tätig gewesen sein.

Mehr zum Thema - Russlands größte Fluggesellschaft Aeroflot rüstet auf russische Flugzeugtypen um

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.