Russland

TASS-Quelle: Anklage gegen FAZ-Journalisten Martens steht fest

Medienberichten zufolge könnte der Prozess gegen Michael Martens bald beginnen. Der deutsche Journalist hatte Selenskij in Belgrad nach dem europäischen Beitrag zur Tötung von Russen befragt. Daraufhin ermittelte die russische Justiz.
TASS-Quelle: Anklage gegen FAZ-Journalisten Martens steht festQuelle: Sputnik © Alexey Filippov

Wie die russische Nachrichtenagentur TASS am Samstag, den 10. Oktober 2026, mitteilt, sind die Ermittlungen wegen Volksverhetzung im Fall Martens abgeschlossen. Demnach sind die russischen Justizbehörden zu dem Schluss gelangt, Anklage gegen den deutschen Journalisten Michael Martens zu erheben. Der Prozess wird in Abwesenheit des Angeklagten geführt. TASS bezieht sich nicht auf eine offizielle Mitteilung, sondern auf eine nicht näher spezifizierte Quelle.

Michael Martens arbeitet als Balkan-Korrespondent für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Bei einer Pressekonferenz anlässlich eines Belgrad-Besuches des ukrainischen Machthabers Wladimir Selenskij hatte er diesem eine Frage bezüglich des Tötens von Russen beziehungsweise von russischen Soldaten gestellt.

In den von der Pressekonferenz kursierenden Videos lautet die auf Englisch formulierte Äußerung des FAZ-Journalisten so: "Can you tell us Europeans: What can we concretely do to help you to kill more Russians – more Russian soldiers, of course?" ("Können Sie uns Europäern sagen: Was können wir konkret tun, um Sie dabei zu unterstützen, mehr Russen zu töten – mehr russische Soldaten natürlich?")

Die am 8. August 2026 gestellte Frage nach dem Beitrag der Europäer dazu, mehr russische Soldaten zu töten, sorgte für große Empörung. In Russland führte sie zu Ermittlungen wegen "Anstiftung zu Hass und Feindseligkeit" gemäß Artikel 282, Absatz 2 des russischen Strafgesetzbuches. Am 26. August dieses Jahres ordnete das Basmanny-Bezirksgericht in Moskau in Abwesenheit von Martens Untersuchungshaft gegen ihn an.

Im Falle einer Verurteilung drohen Martens laut TASS bis zu sechs Jahre Haft. Sollte es zu einem Schuldspruch kommen, würde Deutschland jedoch den Journalisten aller Voraussicht nach nicht an Russland ausliefern. Wann der von dem TASS-Gewährsmann in Aussicht gestellte Prozess beginnt, ist noch unklar. Eine Stellungnahme von Martens bezüglich der mutmaßlichen Anklageerhebung liegt noch nicht vor.

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