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Schweiz: Zürcher Obergericht hebt Urteil gegen Ex-Bankier Pierin Vincenz auf

Das Zürcher Obergericht hat das Urteil gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz überraschend aufgehoben. Diese Entscheidung erfolgte aus juristischen Gründen und markiert eine spektakuläre Wende in dem Fall. Vincenz war von der Vorinstanz verurteilt worden, doch das Obergericht hat den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen.
Schweiz: Zürcher Obergericht hebt Urteil gegen Ex-Bankier Pierin Vincenz aufQuelle: Legion-media.ru

Das Zürcher Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz aufgehoben, da die Anklageschrift als zu ausschweifend und unklar angesehen wurde, was die Verteidigung erschwerte. Diese Entscheidung stellt eine spektakuläre Wende in dem Fall dar. Das Strafverfahren wurde an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen, mit der Auflage, eine überarbeitete Anklage einzureichen.

Das Obergericht kritisierte die 356-seitige Anklageschrift als teilweise wiederholend, irrelevant und unnötig ausschweifend. Sie entsprach nicht den Anforderungen eines klaren und präzisen Anklageprinzips. Zudem wurde bemängelt, dass für einen französischsprachigen Beschuldigten nur Auszüge übersetzt wurden, was das rechtliche Gehör und das Fairnessgebot verletzte.

Die Rückweisung des Verfahrens war rein technisch motiviert, ohne eine Aussage zur Schuldfrage zu treffen. Die Vermögenswerte bleiben vorerst weiterhin sichergestellt. Sollte eine neue Anklage eingehen, würde sich das Bezirksgericht in erster Instanz erneut mit den Vorwürfen gegen Vincenz und seine Geschäftspartner befassen. Bis dahin sind die genauen Folgen und weitere Entwicklungen des Falls abzuwarten.

Der Wirtschaftsrechtler Peter V. Kunz, Ordinarius für Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Bern, äußert sich nach der Annullierung des erstinstanzlichen Urteils gegen Vincenz kritisch zur Zürcher Justiz. Kunz argumentiert, dass die Anklageschrift von Anfang an kontrovers war und bereits vom Bezirksgericht hätte abgelehnt werden müssen.

"Selbst das Obergericht, das jetzt alles aufgehoben und zurückgewiesen hat, muss sich die Frage stellen lassen, weshalb es so lange gedauert hat (...)."

Er bezeichnet die Situation als "Trauerspiel" für die Justiz und als besonders belastend für die Beschuldigten, deren Vermögenswerte weiterhin gesperrt bleiben, während sie in Ungewissheit leben. Zudem kritisiert er die lange Verfahrensdauer und die hohen Kosten für Steuerzahler, da das Verfahren von vorne beginnt. Kunz warnt vor den Risiken für unerfahrene oder ärmere Menschen, die möglicherweise mit einer fehlerhaften Anklageschrift konfrontiert werden und unschuldig ins Gefängnis gelangen könnten.

Vincenz ist ein Schweizer Bankmanager, der von 1999 bis 2015 die Raiffeisen Schweiz leitete und maßgeblich zu ihrem Wachstum und ihrer Expansion beitrug. Er hatte seine Karriere bei der Schweizerischen Treuhandgesellschaft begonnen und später im Bankwesen gearbeitet, bevor er zu Raiffeisen wechselte. Unter seiner Führung wurde die Bank zur drittgrößten Bank der Schweiz und diversifizierte sich erfolgreich.

Trotz seines beruflichen Erfolgs geriet Vincenz später in rechtliche und regulatorische Probleme. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) leitete ein Verfahren wegen Fragen der Corporate Governance gegen ihn und die Raiffeisen Schweiz ein. Es gab auch Untersuchungen zu möglichen Unregelmäßigkeiten bei verschiedenen Übernahmen. 2018 wurde Vincenz von der Zürcher Staatsanwaltschaft wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung angeklagt und später verurteilt.

Diese rechtlichen Schwierigkeiten führten zu einem schweren Imageverlust für Vincenz, der einst als erfolgreicher und angesehener Banker gegolten hatte. Sein Fall verdeutlicht die Risiken und Herausforderungen im Bankensektor sowie die weitreichenden Konsequenzen von Fehlverhalten in Führungspositionen.

Der Fall Vincenz erlangte in den Medien große Aufmerksamkeit als einer der bedeutendsten Wirtschaftskriminalfälle der Schweiz, da der Beschuldigte eine prominente Figur war. Als ehemaliger Leiter einer großen Bank war er bekannt für seine Zugänglichkeit und Bodenständigkeit im Gegensatz zu den Managern der Großbanken. Die schwerwiegenden Vorwürfe gegen ihn und seinen Partner Beat Stocker hatten zu einem langen Gefängnisurteil in erster Instanz geführt. Überraschenderweise hat nun das Zürcher Obergericht dieses Urteil wegen "schwerwiegender Verfahrensfehler" aufgehoben, was einen bedeutenden Wendepunkt im Fall markiert. Vincenz erhält eine Entschädigung von 34.698,25 Franken, während sein Geschäftspartner Beat Stocker 64.620 Franken erhält. Die Staatsanwaltschaft wird nun aufgefordert, eine neue Anklage beim Bezirksgericht einzureichen.

Im April 2022 war Vincenz wegen verschiedener Anklagepunkte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Sein Geschäftspartner Stocker hatte eine unbedingte Gefängnisstrafe von vier Jahren erhalten. Die Anklage bezog sich auf Vorwürfe des Betrugs und der Veruntreuung im Zusammenhang mit Firmenbeteiligungen und unangemessener Verwendung von Firmengeldern.

Die Entscheidung bedeutet eine Niederlage für die Staatsanwaltschaft und wirft ein Licht auf die Fehler im erstinstanzlichen Verfahren. Obwohl das Urteil aufgehoben wurde, bleiben die Vermögenswerte von Vincenz und Stocker weiterhin gesperrt, da Schadenersatzklagen und andere Verfahren noch ausstehen. Raiffeisen Schweiz hat auf das Urteil bisher knapp reagiert und wird es analysieren, ohne weitere Kommentare abzugeben.

Die unerwartete Kehrtwende des Obergerichts hat die Staatsanwaltschaft unvorbereitet getroffen, und sie wird sich unangenehmen Fragen stellen müssen. Der Ankläger Marc Jean-Richard-dit-Bressel, der als erfahrener Jurist gilt, war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Bislang hat die Staatsanwaltschaft den Beschluss des Obergerichts noch nicht offiziell erhalten, daher bleibt abzuwarten, wie sie darauf reagieren wird.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat beschlossen, den Rückweisungsentscheid des Obergerichts im Fall des ehemaligen Raiffeisen-Chefs nicht zu akzeptieren. In einer entsprechenden Mitteilung erklärte sie am Dienstagabend, dass sie gegen das Urteil beim Bundesgericht Beschwerde einreichen werde.

Die Staatsanwaltschaft ist anderer Meinung als das Obergericht und sieht keine Verletzung des rechtlichen Gehörs in der Anklageschrift. Sie hält eine umfassende Wiederholung des gesamten erstinstanzlichen Verfahrens für unangebracht und möchte daher vor dem Bundesgericht Einspruch erheben.

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