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Bayern: Amtsgericht verurteilt Ärzte-Paar wegen falscher Atteste zu Haftstrafen

Ein bayerisches Amtsgericht hat ein Ärzte-Ehepaar aus dem Landkreis Schwandorf zu Haftstrafen verurteilt. Die beiden Ärzte sollen falsche Atteste ausgestellt haben, um Patienten von der Masken- und Impfpflicht zu befreien. Das Gericht verhängte auch ein teilweises Berufsverbot.
Bayern: Amtsgericht verurteilt Ärzte-Paar wegen falscher Atteste zu HaftstrafenQuelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Michael Gstettenbauer

Das Amtsgericht Schwandorf in der Oberpfalz  hat am Freitag ein Ärzte-Ehepaar wegen der Ausstellung falscher Atteste zu Haftstrafen verurteilt. Das berichtet der Bayerische Rundfunk. Der Arzt wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt, seine Frau zu einem Jahr und zehn Monaten. Die Vorsitzende Richterin setzte keine der beiden Strafen zur Bewährung aus.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Ehepaar gemeinsam in 41 Fällen falsche Atteste ausstellte. Konkret ging es um falsche Befreiungen von der Maskenpflicht und von der Masernimpfpflicht. Das Gericht verhängte auch ein teilweises Berufsverbot gegen die beiden Ärzte: Sie dürfen nun drei Jahre lang keine Befreiungen von der Masken- und Impfpflicht ausstellen.

In 19 weiteren Fällen wurde das Paar freigesprochen. Hier konnte nicht nachgewiesen werden, dass die in Frage stehenden Maskenatteste auch zur Vorlage bei Behörden oder Schulen gedacht waren, was nach damaliger Rechtslage aber notwendig für eine Verurteilung sei.

Die Richterin bezeichnete insbesondere die Atteste zur Befreiung von der Masernimpfpflicht als "schriftliche Lüge". Diese seien lebenslang für sämtliche Impfstoffe ausgestellt worden. Ein solches Attest könne und dürfe es nicht geben, so die Richterin, die sich auf Gutachten von Sachverständigen berief. Zudem seien die Patienten nicht ausreichend untersucht worden.

Schwer wiege neben dem Umfang der Taten auch der Vertrauensverlust in die Ärzteschaft, der von dem Fall ausgehen könne, heißt es in der Urteilsbegründung. Das Urteil des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Die beiden Anwälte haben bereits Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt. Sie hatten für ihre Mandanten einen Freispruch gefordert. Alle Patienten seien ausführlich untersucht worden. Es gebe kein einziges Attest, das nicht vertretbar gewesen wäre. In einigen Fällen seien die Ärzte dem Wunsch ihrer Patienten nach Ausstellung eines Attests auch nicht nachgekommen.

Der als Kritiker der Corona-Politik bekannte Finanzwissenschaftler Stefan Homburg kommentierte auf Twitter:

"Berufsverbote und hohe Gefängnisstrafen ohne Bewährung für Ärzte, die ihre Patienten davor bewahrten, in der Tabelle des PEI zu erscheinen und nutzlose Masken (Cochrane) zu tragen. Jede Aufarbeitung wird torpediert, Evidenz ignoriert, das Unrecht weiterhin exekutiert."

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